Die Lehrerbildung gliedert sich in Thüringen in die drei Phasen: in die wissenschaftliche Ausbildung (Studium), die pädagogisch-praktische Ausbildung im schulartbezogenen Vorbereitungsdienst sowie die Lehrerfortbildung und Lehrerweiterbildung einschließlich Berufseingangsphase. Das neue Thüringer Lehrerbildungsgesetz gehört zu den wichtigsten Bausteinen zur nachhaltigen Weiterentwicklung des Schulwesens im Freistaat. Es zielt auf mehr Qualität durch mehr Qualifikation, erworben während der Ausbildung, aber auch in Fort- und Weiterbildung parallel zum Schuldienst. Lehrerbildung ist zu einem festen Bestandteil der Schulentwicklung geworden und die Ausbildung des Lehrernachwuchses ist heute ständige Aufgabe jeder Schule. Im Thüringer Lehrerbildungsgesetz aus dem Jahr 2008 ist Lehrerbildung als eine Grundlage der Personalentwicklung verankert.
Zeit: Donnerstag, 27. August 2009, 9.30 Uhr
Ort: Weimar, Kassenärztliche Vereinigung, Zum Hospitalgraben 8
Kultusminister Müller weiter: "Die Thüringer Bildungspolitik hat nach wie vor die weitere Steigerung der Unterrichts- und Schulqualität zum Ziel. Der gute Ruf der Thüringer Schulen und das hervorragende Abschneiden unserer Schüler in Vergleichsstudien bestärken uns darin, diesen Weg weiter zu beschreiten. Wir wollen die richtige Schule für jeden, nicht die eine Schule für alle. Kinder kommen nicht von der Konfektionsstange. Deshalb brauchen sie keine Schule von der Konfektionsstange, sondern einen schulischen Maßanzug. Die PISA-Studien bestätigen es: der eigene Weg der mitteldeutschen Länder war richtig, ein zweigliedriges Schulwesen zu entwickeln. So ist uns die unsinnige Debatte, der erbitterte Kulturkampf gegliedertes Schulwesen versus Einheits- oder Gesamtschule erspart geblieben. Die Forderung nach der Thüringer Gemeinschaftsschule ist und bleibt eine Mogelpackung. Das Thüringer Schulsystem ist durchlässig. Es gilt der Grundsatz: Kein Abschluss ohne Anschluss. So schafft das Thüringer Schulsystem Chancengerechtigkeit, ohne alle auf denselben Weg zu zwingen.
All das ist das Ergebnis guter äußerer Rahmenbedingungen, differenzierter Förderangebote und engagierter Arbeit der Pädagogen. Die Einheitsschule schränkt die Wahlfreiheit der Eltern und damit das im Grundgesetz verbürgte Elternrecht auf Erziehung ein. Wir wollen das zweigliedrige Thüringer Schulwesen, das sich bestens bewährt hat, weiter entwickeln, die begonnen Reformen in der frühkindlichen Bildung mit dem Thüringer Bildungsplan, in der Grundschule, Regelschule, Gymnasium und in den Förderzentren weiterführen."