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Staatliche Bürgschaften nach der Finanzmarktkrise

Struktur der Kreditgeber durch Staatsschuldenkrise stark verändert I Finanzierungsstruktur, Wettbewerbskontrolle und Beihilferegime „große Unbekannte“ I Enges Korsett bei Sanierungen: Kein Erwerb von Geschäftsanteilen

(PresseBox) (Frankfurt/Köln, )
„Wir beteiligen uns aktiv am Wirtschaftsleben als Partner, nicht als Staat mit dem Füllhorn“, erklärte der für den Bereich der Bürgschaften und Unternehmensfinanzierungen zuständige Referatsleiter des Wirtschaftsministeriums Nordrhein-Westfalen, Dr. Reiner Eisold, bei dem monatlichen Erfahrungs- und Meinungsaustausch der Turnaround Management Assocation (TMA) Deutschland, dem Berufs-Verband der Restrukturierungs- und Sanierungsexperten in Deutschland. „Wir bewegen Finanzierungen, wo es anders nicht geht. Im Fokus stehen dabei heute das Unternehmen und seine Wertschöpfung. Dabei kollidieren wir notwendiger Weise gelegentlich mit Partikularinteressen.“

Vom Kredit für Wiederaufbau zur effizienten Wirtschaftsförderung

Staatliche Bürgschaften seien wichtige Instrumente gewesen, den Wiederaufbau und auch den Strukturwandel nicht nur im Ruhrgebiet zu unterstützen. Nach wie vor seien sie bei unzureichenden Kreditsicherheiten beim Erhalt und Ausbau von Wertschöpfung oder überregionalen Wirtschaftsproblemen bedeutsame Instrumente der Wirtschaftsförderung. Als Garantien im Rahmen der europäischen Staatschuldenkrise spielten Bürgschaften in bislang unbekannten Dimensionen eine wesentliche, stabilisierende Rolle.

Seit Beginn dieses Jahrtausends habe sich die Europäische Union beihilferechtlich in besonderem Maße den staatlichen Bürgschaften zugewandt. „Für Unternehmen in Schwierigkeiten galten seit jeher besondere Auflagen“, so Eisold. „In Folge der Vorwürfe, Bürgschaften seien ‚intransparente Beihilfen‘, wurde der Beihilferechner entwickelt: Eckpunkte wie das Rating des Unternehmens, Laufzeiten der Kredite und die Bewertung der vorhandenen Sicherheiten prägten seitdem die Bürgschaftsvergabe und die Höhe der zu zahlenden Entgelte.“

Struktur der Kreditgeber durch Staatsschuldenkrise stark verändert

In Folge der Finanzmarkt- und Staatsschuldenkrise seien BASEL III und SOLEVNCY II besondere Herausforderungen für die Bürgschaftspolitik: „Solvency II verschärft die Anlagevorschriften für die große Kapitalsammelstelle Versicherungen; Banken sind als Ausfallrisiko zu bewerten. Folglich verändert sich die Refinanzierung der Banken und wir stehen vor der Frage, ob und wie wir mit dem Ausfallrisiko umgehen.“

Durch Auflagen bei Rating, Stärkung des Eigenkapitals, Fristenkongruenz und des Liquiditätsmanagements bei Banken seien Quantität und Qualität des Kreditangebotes „vor Ort“ beeinträchtigt, zumal sich das Angebot auf lokale Kreditinstitute konzentriert, diese jedoch Volumenauflagen unterliegen. Davon betroffen seien insbesondere Gründer, junge wachsende Unternehmen wie auch „Grenzunternehmen“.

Eisold plädierte vor den Sanierungs- und Restrukturierungsfachleuten für die Entwicklung von innovativen Modellen, zum Beispiel in Form von Beteiligungskapitalfonds mit staatlicher Garantie, Verbriefungen von Mittelstandskrediten oder Fonds für Refinanzierungsmittel von Versicherungen zur indirekten Unterstützung von Mittelstand und Kreditangebot.

Bei Restrukturierungen und Sanierungen regte Eisold an, über Eigenkapitalfonds als Fondsmodelle mit Bürgschaftshilfen oder Liquiditätshilfen durch Kofinanzierung des Staates nachzudenken. Er skizzierte das enge Korsett bei Restrukturierungs- oder Sanierungsfällen: Grundsätzlich kämen der Erwerb von Geschäftsanteilen außerhalb von Unternehmensgründungen, die Übernahme bestehender Obligen oder Hilfen während einer Insolvenz nicht in Frage.

Eisold verwies abschließend darauf, dass sein Ministerium mit einem „Erfahrungsnetzwerk“ tatkräftig unterstützen könne - und darauf, dass „die Politisierung eines Finanzierungsprozesses“ nur in seltenen Fällen einem Bürgschaftsvorhaben nutzt.

Dr. Frank Nikolaus, Vorsitzender des Präsidiums der TMA Deutschland, bestätigte, dass die Finanzierungspartner derzeit bei Unternehmenskrisen vor besondere Herausforderungen stünden. Gelegentlich seien sie „überfordert und Vater Staat muss seine helfende Hand reichen“. Bürgschaften erschienen als ein probates Mittel, das systembedingt prozyklische Verhalten von Kreditinstituten auszugleichen.

„Auch wenn Übertreibungen und Fehlallokationen von Kapital nicht ausbleiben, so sind doch auch Erfolgsgeschichten geschrieben worden. Fachleute wie Dr. Eisold wirken an der Schnittstelle zwischen Wirtschaft und Staat aktiv daran mit“, fasste Nikolaus die Diskussion zusammen.

Die Turnaround Manager Association (TMA) Deutschland
Im Rahmen der Vorgaben der TMA Turnaround Management Association, Chicago, USA, hat sich die Gesellschaft für Restrukturierung – TMA Deutschland e.V. zum Ziel gesetzt, in dem Bereich der Unternehmensrestrukturierung und –sanierung sowie der sanierenden Unternehmensinsolvenzen in der Bundesrepublik Deutschland unterstützend tätig zu werden und die internationale Zusammenarbeit ihrer derzeit über 200 Mitglieder sowie deren Fortbildung zu fördern.

Weitere Informationen unter www.tma-deutschland.org

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