Kontakt
QR-Code für die aktuelle URL

Story Box-ID: 468627

tsc.komm l kommunikation meistern Musäusstraße 1 51067 Köln, Deutschland http://www.tsc-komm.de
Ansprechpartner:in Herr Thomas Schulz +49 32 1021272678

Grundprinzip Checks & Balances Maßstab für neues Insolvenzrecht

Wie Schnittstellen zwischen Sanierung, Schutzschirm und Insolvenz finanzieren? / TMA untersucht Schwachstellen und empfiehlt Maßstäbe / Anforderungen an die Sanierungsbeteiligten wachsen

(PresseBox) (Frankfurt a.M., )
Die Turnaround Management Assocation (TMA) Deutschland, der Berufsverband der Restrukturierungs- und Sanierungsexperten in Deutschland, wird Maßstäbe für die Umsetzung des neuen Insolvenzrechts entwickeln. Auf ihrer Jahrestagung in Frankfurt a.M. hatten sich die Mitglieder der TMA intensiv mit den praktischen Konsequenzen des Gesetzes zur weiteren Erleichterung der Sanierung von Unternehmen (ESUG), das 2012 in Kraft tritt, befasst.

"Generell sehen wir seit Jahren, dass die Sanierungsfinanzierung von Unternehmen in Krise und Insolvenz verbessert werden muss", erklärt Dr. Frank Nikolaus, Vorsitzender des Präsidiums der TMA Deutschland. "Das Prinzip wird das der größeren Checks and Balances sein müssen. Das ESUG wird enorme Herausforderungen an die Finanzierung der Schnittstelle zwischen Sanierung und Insolvenzverfahren, insbesondere des neuen Schutzschirmverfahrens, stellen."

Dazu müssten absehbar die Spielregeln des Kapitalersatzrechts oder für Sanierungskredite klarer, eindeutiger und weniger streitanfällig als bislang formuliert werden. Strukturelle Unsicherheiten seien Gift für den Kapitalmarkt.

TMA untersucht Schwachstellen und empfiehlt Maßstäbe

Die TMA Deutschland will in einer Studie die Schwachstellen der aktuellen Regelungen sowie den Bedarf der betroffenen Marktteilnehmer ermitteln. Darüber hinaus wird die TMA Maßstäbe aus der Praxis für die Praxis definieren, damit die Sanierung von Unternehmen tatsächlich erleichtert werden kann.

Mit dem ESUG wird erstmals das Schutzschirmverfahren ermöglicht, eine Art Eigenverwaltung zur Vorbereitung eines Insolvenzverfahrens. Ein Unternehmen, das noch zahlungsfähig ist, wegen drohender Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung jedoch einen Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens in Eigenverwaltung stellt, kann sich somit beim Insolvenzgericht bis zu drei Monaten Zeit für die Ausarbeitung eines Insolvenzplans verschaffen, ohne seine Zahlungen einstellen zu müssen. Das Unternehmen kann sich aber vor Forderungen einzelner Gläubiger schützen ("Schutzschirm")

"Vorinsolvenzliche Sanierungsverfahren könnten aus Sicht der TMA durchaus weiter gestärkt werden", so Nikolaus. "Das Schutzschirmverfahren ist gut gemeint, gut gemacht ist es jedoch erst dann, wenn für alle Beteiligten die Spielregeln so eindeutig wie möglich festgelegt sind. Verlässlich Rahmenbedingungen erleichtern zügiges Handeln und Verhandeln."

Anforderungen an die Sanierungsbeteiligten wachsen

"Mit dem ESUG wachsen auch die Anforderungen an die Qualifikationen von Sanierungsberatern und -managern sowie Sach- und Insolvenzverwalter", erklärt Nikolaus weiter.

Das Schutzschirmverfahren führe dazu, dass Schuldner oder auch Gläubiger künftig ihre Berater so auswählen müssten, dass diese unter Umständen auch Funktionen in einem Insolvenzverfahren übernehmen könnten. Umgekehrt müssen Insolvenzexperten mit den Usancen in einer vorinsolvenzlichen Sanierungssituation umgehen können.

"Damit stelle sich einem Berufsverband wie der TMA Deutschland die Frage nach Qualifizierung und Zertifizierungen oder gar einem eigenen Berufsstand neu", so Nikolaus, "Die Anforderungen sind interdisziplinär. Es wird kein Privileg einzelner Berufsgruppen mehr geben. Auch wird die alleinige Autorität einer Verwalterperson der Vergangenheit angehören. Alle Sanierungsbeteiligten werden sich in einem fairen Prozess gegenseitig kontrollieren und die Geschicke nicht einem einzelnen Organ überlassen. Das erfordert hoch qualifizierte und reputierte Experten."

TMA-Mitgliedschaft als Gütesiegel

So wichtig die Aus- und Weiterbildungen für Basiswissen, für "Best Practice", für die Professionalisierung seien, so beliebig erschienen derzeit die Kriterien für Zertifikate, fasste Nikolaus die TMA-Debatte zusammen. Die im Jahr 2006 gegründete TMA Deutschland wolle die Branche der Restrukturierungsberater zusammenführen, nicht über Zertifikate zergliedern. Deshalb werde die TMA den Wissenstransfer und das Berufsbild weiter professionalisieren. Ziel sei es, die Mitgliedschaft im Berufsverband TMA Deutschland zu einem Gütesiegel zu machen.

Die Turnaround Manager Association (TMA) Deutschland

Im Rahmen der Vorgaben der TMA Turnaround Management Association, Chicago, USA, hat sich die Gesellschaft für Restrukturierung - TMA Deutschland e.V. zum Ziel gesetzt, in dem Bereich der Unternehmensrestrukturierung und -sanierung sowie der sanierenden Unternehmensinsolvenzen in der Bundesrepublik Deutschland unterstützend tätig zu werden und die internationale Zusammenarbeit ihrer derzeit über 200 Mitglieder sowie deren Fortbildung zu fördern.

Weitere Informationen unter www.tma-deutschland.org
Für die oben stehenden Stories, das angezeigte Event bzw. das Stellenangebot sowie für das angezeigte Bild- und Tonmaterial ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmeninfo bei Klick auf Bild/Titel oder Firmeninfo rechte Spalte) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber der Texte sowie der angehängten Bild-, Ton- und Informationsmaterialien. Die Nutzung von hier veröffentlichten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Bei Veröffentlichung senden Sie bitte ein Belegexemplar an service@pressebox.de.
Wichtiger Hinweis:

Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die unn | UNITED NEWS NETWORK GmbH gestattet.

unn | UNITED NEWS NETWORK GmbH 2002–2024, Alle Rechte vorbehalten

Für die oben stehenden Stories, das angezeigte Event bzw. das Stellenangebot sowie für das angezeigte Bild- und Tonmaterial ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmeninfo bei Klick auf Bild/Titel oder Firmeninfo rechte Spalte) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber der Texte sowie der angehängten Bild-, Ton- und Informationsmaterialien. Die Nutzung von hier veröffentlichten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Bei Veröffentlichung senden Sie bitte ein Belegexemplar an service@pressebox.de.