Rechtliche Anforderungen an den EDV-Betrieb
Ständig werden neue Gesetzgebungen verabschiedet, mit denen sich Unternehmen auseinander setzen müssen. Das betrifft beispielsweise die Haftung für Datenverlust im Unternehmen oder das Gesetz zur Kontrolle und Transparenz im Unternehmensbereich (KontraG), bei dem die Abschlussprüfer verpflichtet werden, die Einhaltung der Vorschriften insbesondere in Hinsicht auf Bestehen und Betrieb eines Risikomanagementsystems und der zugehörigen Maßnahmen zu prüfen und zum Bestandteil des Prüfungsberichtes zu machen. Die Rahmenbedingungen im EDV-Betrieb von Unternehmen werden durch rechtliche Vorgaben erheblich beeinflusst. Für mittelständische Unternehmen ohne Rechtsabteilung und entsprechende Berater ist es nicht immer einfach, die relevanten Informationen heraus zu selektieren. Brisant ist dabei die Tatsache, dass bei Rechtsverstößen nicht nur das Unternehmen als solches belangt werden kann, sondern im Schadensfall unter Umständen die Verantwortlichen im Unternehmen selbst, insbesondere IT-Leiter und Geschäftsführer.
Die wichtigsten rechtlichen Anforderungen an den EDV-Betrieb in mittelständischen Unternehmen sowie mögliche Haftungsrisiken und konkrete Maßnahmen zur Minimierung dieser Risiken werden von Herrn Dr. Jörg Schneider-Brodtmann von der renommierten Kanzlei Kleiner Rechtsanwälte aufgezeigt.
IT-Vertragsmanagement bei Auslagerung
Beim Eigenbetrieb der EDV stoßen Unternehmen häufig an Grenzen, bei deren Überschreitung die IT-Sicherheit gefährdet ist. Insbesondere hier bietet sich die Auslagerung von Leistungen an einen externen IT-Dienstleister an. Neben der Verbesserung der Servicequalität sind dafür vor allem Kostenvorteile ausschlaggebend. Voraussetzung hierfür ist jedoch, dass die vertragliche Beziehung mit dem Dienstleister flexibel ausgestaltet ist, um auf verändernde Anforderungen reagieren zu können. Wesentliche Elemente eines entsprechenden Dienstleistungsvertrags werden erläutert und anhand von Praxisbeispielen wird dargestellt, wie diese im Rahmen von mittelständischen IT-Projekten variabel eingesetzt werden können. Als Referent konnte hier Rechtsanwalt Leo Decker von der Stuttgarter Kanzlei Kleiner Rechtsanwälte gewonnen werden.
Fördermöglichkeiten und verbesserter Service bei IT-Projekten
Herr Markus Ermert vom Netzwerk Elektronischer Geschäftsverkehr und Herr Thomas Fichtner, Geschäftsführer der Teraport GmbH referieren praxisnah über staatliche Fördermöglichkeiten im IT-Umfeld sowie Möglichkeiten um Kosteneinsparungen und gleichzeitig einen verbesserten IT-Service zu erreichen.
"Unternehmen im Gespräch"
Teraport GmbH und KLEINER Rechtsanwälte
Thema: „Rechtliche Anforderungen und staatliche Fördermöglichkeiten im IT-Umfeld“
Roadshowtermine jeweils von 15:00 – 18:00 Uhr in Stuttgart am 30.09.2009, in Baden-Baden am 14.10.2009, in Köln am 28.10.2009, in Frankfurt am 25.11.2009, in Gelsenkirchen am 09.12.2009, in München am 27.01.2010, in Dresden am 10.02.2010 und in Hamburg am 24.02.2010.
Die Veranstaltungen sind für die Teilnehmer kostenfrei.
Für Rückfragen stehen wir Ihnen gerne unter der Telefonnummer 07152/355-6363 zur Verfügung. Informationen und Anmeldeformulare finden Sie darüber hinaus auf unserer Homepage: http://itbetrieb.teraport.de