Ein weiterer Hinweis auf das verwendete Mobilfunknetz kann die Rufnummer sein - sie stammt aus dem Pool des jeweiligen Netzbetreibers. Voraussetzung ist hier, dass diese vom Provider neu zugewiesen wurde. Wem beispielsweise eine 0176-Nummer zugewiesen wird, kann sich sicher sein, dass sie im o2-Netz geschaltet ist. "Wird eine bestehende Nummer zum neuen Anbieter mitgenommen, ist es nicht möglich, diesen Trick anzuwenden", so Neuhetzki. Außerdem können Verbraucher, die eine SIM-Karte im Smartphone verwenden, mit Hilfe von Apps auf dem Handy Daten auslesen lassen und so das Netz herausfinden. Das Handy wäre selbst nicht dazu in der Lage. Zum Beispiel gibt es für Android-Geräte die App 'Network Signal Info' - sie gibt gleich auf der Startseite das verwendete Netz bekannt. Für iPhones sind solche Apps leider nicht zu haben und auch für Windows-Phones sind diese Anwendungen Mangelware.
Dass den Kunden ein Mobilfunknetz vor Vertragsabschluss nicht bekannt ist, sollte in jedem Fall eine Ausnahme sein. In Großstädten spielt es nicht unbedingt eine Rolle, in welchem Netz sich die Kunden befinden. Aber gerade in ländlichen Regionen unterscheiden sich diese teilweise noch deutlich. Neuhetzki sagt: "Ratsam ist, dass der Vertragsabschluss nur erfolgt, wenn die Verbraucher das verwendete Mobilfunknetz kennen und mit diesem einverstanden sind." Welche Netzkennzahl zu welchem Netz gehört, erfahren Sie unter: http://www.teltarif.de/sonderrufnummern.
Welche weiteren Möglichkeiten es gibt, um das verwendete Mobilfunknetz herauszufinden, lesen Sie unter:
http://www.teltarif.de/mobilfunk/netz/herausfinden.html