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Vizsla Copper trifft Vereinbarung mit Trailbreaker Resources zur Erweiterung des Kupfer-Gold-Projekts Woodjam

(PresseBox) (Vancouver, British Columbia, )
Vizsla Copper Corp. (TSXV: VCU, OTCQB: VCUFF, FRANKFURT: 97E0) ("Vizsla Copper" oder das "Unternehmen") freut sich, die Unterzeichnung einer Optionsvereinbarung (die "Optionsvereinbarung") mit Trailbreaker Resources Ltd. ("Trailbreaker") bekannt zu geben, wonach dem Unternehmen die Option auf den Erwerb einer 100%igen Beteiligung an 6.482 Hektar Land, das an das Woodjam-Projekt des Unternehmens angrenzt, eingeräumt wurde.

HIGHLIGHTS
  • Erweiterung des Flaggschiffprojekts Woodjam: Durch die Hinzufügung dieser Claims ist das Woodjam-Projekt erheblich auf 72.805 Hektar aussichtsreiches südliches Quesnel-Terrain angewachsen.
  • Aussichtsreiche Geologie: Diese neuen Claims liegen unter Intrusivgestein, das zum Takomkane-Batholith gehört, der die große porphyrbezogene Kupfer-Gold-Lagerstätte Southeast auf dem Grundstück Woodjam beherbergt.
"Diese Claims sind eine großartige Ergänzung des Woodjam-Projekts", sagte Steve Blower, Vice President of Exploration. "Sie befinden sich in der Nähe von porphyrischen Kupfer-Gold-Lagerstätten und weisen eine ähnliche Geologie auf. Die Arbeiten auf den Trailbreaker-Claims werden für das Unternehmen in Zukunft eine hohe Priorität haben."

Die Ansprüche

Die vier Claims, die Gegenstand der Optionsvereinbarung sind, grenzen an den südlichen Rand des Woodjam-Projekts und umfassen insgesamt 6.482 Hektar.  Die den Claims zugrundeliegende Geologie besteht vorwiegend aus mit Geschiebelehm bedecktem Intrusivgestein, das zum frühjurassischen Takomkane-Batholith gehört, der die nahe gelegene Kupfer-Gold-Porphyr-Lagerstätte Southeast auf dem Projekt Woodjam beherbergt. Angesichts der viel versprechenden Geologie werden die neuen Claims bei den kommenden Explorationsprogrammen auf dem Projekt Woodjam hohe Priorität genießen.

Bedingungen der Optionsvereinbarung

Gemäß der Optionsvereinbarung hat Vizsla Copper die Option, eine 100%ige Beteiligung an den vier Claims zu erwerben, indem es innerhalb von drei Jahren insgesamt 400.000 Stammaktien an Trailbreaker emittiert, vorbehaltlich der Genehmigung durch die TSX Venture Exchange. Vizsla Copper hat das Recht, die Option jederzeit nach dem ersten Jahrestag zu beschleunigen.

Die optionierten Claims unterliegen einer 2 %-igen Net Smelter Return Royalty ("NSR"). Trailbreaker und Teck Resources Limited werden für drei der Claims eine NSR von jeweils 1 % einbehalten, während Trailbreaker für den vierten Claim eine NSR von 2 % einbehalten wird. Die Hälfte der 1 %-NSR kann von Trailbreaker für 500.000 $ erworben werden. Die Hälfte der 2 %igen NSR kann von Trailbreaker für 1.000.000 $ erworben werden.

Das Woodjam-Projekt

Das 72.805 Hektar große Projekt Woodjam befindet sich 55 Kilometer östlich der Gemeinde Williams Lake in einem Gebiet, das sich durch eine flache bis leicht hügelige Landschaft auszeichnet, die durch Holzfällerstraßen gut erschlossen ist.  Geologisch gesehen befindet sich das Projekt Woodjam innerhalb des produktiven Quesnel-Terrains - ein großer regionaler Ablagerungsgürtel, der im Allgemeinen von alkalischen vulkanischen Einheiten und damit verbundenen vulkanisch-klastischen Lithologien dominiert wird. Der Quesnel-Terrain beherbergt sowohl alkalische als auch kalkalkalische Porphyr-Kupfer+/Gold+/Molybdän-Lagerstätten, einschließlich der Minen Copper Mountain, New Afton, Highland Valley, Gibraltar, Mount Polley, Mount Milligan und Kemess.

Bis dato wurden auf dem Projekt Woodjam durch Bohrungen (95.092 Meter in 281 Bohrlöchern seit 2009 und weitere 114 Bohrlöcher, 30.092 Meter vorwiegend seit 1998) sechs Zonen mit porphyrischer Mineralisierung (Megabuck, Deerhorn, Takom, Three Firs, Southeast, Megaton) identifiziert.  Diese sechs mineralisierten Zonen bilden eine Gruppe mit einem Durchmesser von etwa 5 Kilometern.

Über Vizsla Copper

Vizsla Copper ist ein auf Cu-Au-Mo spezialisiertes Mineralexplorations- und Erschließungsunternehmen mit Hauptsitz in Vancouver, Kanada. Das Unternehmen konzentriert sich auf sein Vorzeigeprojekt Woodjam, das sich im ertragreichen Quesnel-Terrain, 55 Kilometer östlich der Gemeinde Williams Lake, British Columbia, befindet. Es besitzt zwei weitere Kupferexplorationsgrundstücke, die Projekte Blueberry und Carruthers Pass, die inmitten einer bedeutenden Infrastruktur in British Columbia liegen. Die Wachstumsstrategie des Unternehmens konzentriert sich auf die Exploration und Erschließung seiner Kupfergrundstücke innerhalb seines Portfolios sowie auf wertsteigernde Akquisitionen. Die Vision von Vizsla Copper ist es, ein verantwortungsbewusster Kupferexplorer und -erschließer in der stabilen Bergbauregion British Columbia, Kanada, zu sein. Das Unternehmen hat sich zu einer sozial verantwortlichen Exploration und Erschließung verpflichtet und arbeitet sicher, ethisch und mit Integrität.

Vizsla Copper ist eine Ausgründung von Vizsla Silver (TSX.V: VZLA) (NYSE: VZLA) und wird von Inventa Capital Corp. unterstützt, einer erstklassigen Investmentgruppe, die 2017 mit dem Ziel gegründet wurde, Chancen im Rohstoffsektor zu entdecken und zu finanzieren. Weitere Informationen über das Unternehmen sind auf SEDAR (www.sedar.com) und auf der Website des Unternehmens (www.vizslacopper.com) verfügbar.

Qualifizierte Person

Die Veröffentlichung technischer oder wissenschaftlicher Informationen in dieser Pressemitteilung wurde von Ian Borg, P.Geo., Senior Geologist bei Vizsla Copper, geprüft und genehmigt. Herr Borg ist eine qualifizierte Person gemäß den Bestimmungen des National Instrument 43-101.

Kontaktinformationen: Für weitere Informationen und um sich in die Mailingliste einzutragen, wenden Sie sich bitte an:

Chris Donaldson, Chief Executive Officer und Direktor

Telefon: (604) 813-3931 | E-Mail: chris@vizslacopper.com  

Weder die TSX Venture Exchange noch ihr Regulierungsdienstleister (gemäß der Definition dieses Begriffs in den Richtlinien der TSX Venture Exchange) übernehmen die Verantwortung für die Angemessenheit oder Richtigkeit dieser Pressemitteilung.

VORAUSSCHAUENDE AUSSAGEN

Die hierin enthaltenen Informationen enthalten "zukunftsgerichtete Aussagen" im Sinne des United States Private Securities Litigation Reform Act von 1995 und "zukunftsgerichtete Informationen" im Sinne der geltenden kanadischen Wertpapiergesetze. "Zukunftsgerichtete Informationen" beinhalten, beschränken sich jedoch nicht auf Aussagen in Bezug auf Aktivitäten, Ereignisse oder Entwicklungen, die das Unternehmen in der Zukunft erwartet oder voraussieht, einschließlich, jedoch nicht darauf beschränkt, geplanter Explorationsaktivitäten. Im Allgemeinen, jedoch nicht immer, sind zukunftsgerichtete Informationen und Aussagen an der Verwendung von Wörtern wie "plant", "erwartet", "wird erwartet", "budgetiert", "geplant", "schätzt", "prognostiziert", "beabsichtigt", "sieht voraus" oder "glaubt" oder Abwandlungen dieser Wörter und Phrasen zu erkennen, oder sie besagen, dass bestimmte Aktionen, Ereignisse oder Ergebnisse "können", "könnten", "würden", "könnten" oder "werden ergriffen", "auftreten" oder "erreicht werden" oder die negative Konnotation davon. Zukunftsgerichtete Aussagen in dieser Pressemitteilung beinhalten unter anderem Aussagen in Bezug auf: den Erhalt der erforderlichen Genehmigungen, die Erfüllung der Anforderungen des Optionsabkommens, die Exploration und Erschließung des Woodjam-Projekts sowie die Wachstums- und Geschäftsstrategien des Unternehmens.

Solche zukunftsgerichteten Informationen und Aussagen beruhen auf zahlreichen Annahmen, unter anderem darauf, dass die Ergebnisse der geplanten Explorationsaktivitäten wie erwartet ausfallen, dass die voraussichtlichen Kosten der geplanten Explorationsaktivitäten nicht wesentlich nachteilig verändert werden, dass die Finanzierung bei Bedarf und zu angemessenen Bedingungen zur Verfügung steht, dass Drittanbieter, Ausrüstung und Zubehör sowie behördliche und andere Genehmigungen, die für die Durchführung der geplanten Explorationsaktivitäten des Unternehmens erforderlich sind, zu angemessenen Bedingungen und rechtzeitig zur Verfügung stehen. Obwohl die Annahmen, die das Unternehmen bei der Bereitstellung von zukunftsgerichteten Informationen oder der Abgabe von zukunftsgerichteten Aussagen getroffen hat, von der Unternehmensleitung zum gegebenen Zeitpunkt als angemessen erachtet werden, kann nicht garantiert werden, dass sich diese Annahmen als richtig erweisen werden.

Zukunftsgerichtete Informationen und Aussagen beinhalten auch bekannte und unbekannte Risiken und Ungewissheiten sowie andere Faktoren, die dazu führen können, dass die tatsächlichen Ereignisse oder Ergebnisse in zukünftigen Perioden wesentlich von den Prognosen zukünftiger Ereignisse oder Ergebnisse abweichen, die in solchen zukunftsgerichteten Informationen oder Aussagen zum Ausdruck gebracht oder angedeutet wurden, einschließlich unter anderem: negativer operativer Cashflow und Abhängigkeit von Drittfinanzierungen, Ungewissheit über zusätzliche Finanzierungen, keine bekannten Mineralreserven oder -ressourcen, die begrenzte Betriebsgeschichte des Unternehmens, der Einfluss eines Großaktionärs, Rechtsansprüche der Ureinwohner und Konsultationsprobleme, Vertrauen in das Management und anderes Personal in Schlüsselpositionen, tatsächliche Ergebnisse von Explorationsaktivitäten, die von den Erwartungen abweichen, Änderungen der Explorationsprogramme auf Grundlage der Ergebnisse, Verfügbarkeit von Drittunternehmen, Verfügbarkeit von Ausrüstung und Zubehör, Versagen von Ausrüstung beim Betrieb wie erwartet; Unfälle, Wettereinflüsse und andere Naturphänomene und andere Risiken, die mit der Mineralexplorationsbranche verbunden sind, Umweltrisiken, Änderungen von Gesetzen und Vorschriften, Beziehungen zu den Gemeinden und Verzögerungen bei der Erlangung von behördlichen oder anderen Genehmigungen.

Obwohl das Unternehmen versucht hat, wichtige Faktoren zu identifizieren, die dazu führen könnten, dass die tatsächlichen Ergebnisse wesentlich von denen abweichen, die in den zukunftsgerichteten Informationen enthalten sind oder von den zukunftsgerichteten Informationen impliziert werden, kann es andere Faktoren geben, die dazu führen, dass die Ergebnisse nicht wie erwartet, geschätzt oder beabsichtigt ausfallen. Es kann nicht garantiert werden, dass sich zukunftsgerichtete Informationen und Aussagen als richtig erweisen, da die tatsächlichen Ergebnisse und zukünftigen Ereignisse erheblich von den erwarteten, geschätzten oder beabsichtigten abweichen können. Dementsprechend sollten sich die Leser nicht in unangemessener Weise auf zukunftsgerichtete Aussagen oder Informationen verlassen.  Das Unternehmen ist nicht verpflichtet, zukunftsgerichtete Informationen aufgrund neuer Informationen oder Ereignisse zu aktualisieren oder neu herauszugeben, es sei denn, dies ist nach den geltenden Wertpapiergesetzen erforderlich.

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