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Sibanye-Stillwater veröffentlicht Jahresberichte, Bekanntmachung zur Hauptversammlung und Erklärung über keine Änderungen

(PresseBox) (Johannesburg, )
: Sibanye-Stillwater (Ticker JSE: SSW und NYSE: SBSW - https://www.commodity-tv.com/ondemand/companies/profil/sibanye-stillwater-ltd/) freut sich bekannt zu geben, dass der Integrierte Bericht 2022, der Jahresfinanzbericht des Konzerns, der Jahresabschluss des Unternehmens, die Beilage zu den Mineralressourcen und Mineralreserven, die Ankündigung der Jahreshauptversammlung einschließlich des zusammengefassten Finanzberichts und andere relevante ergänzende Unterlagen auf der Website https://reports.sibanyestillwater.com/2022/ veröffentlicht wurden.

Darüber hinaus werden die Aktionäre von Sibanye-Stillwater darauf hingewiesen, dass die Einberufung der Hauptversammlung (NOM) einschließlich des zusammengefassten Finanzberichts für die Aktionäre heute, am 24. April 2023, veröffentlicht wird. Die Abstimmungsmodalitäten für die Jahreshauptversammlung sind im Folgenden beschrieben.

Die externen Wirtschaftsprüfer von Sibanye-Stillwater, Ernst & Young Inc. haben die Konzern- und Unternehmensabschlüsse der Gruppe für das am 31. Dezember 2022 endende Geschäftsjahr geprüft und einen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt, der auch Angaben zu den wichtigsten Prüfungsangelegenheiten enthält. Der uneingeschränkte Bestätigungsvermerk liegt zusammen mit den Konzern- und Einzelabschlüssen der Gruppe für das am 31. Dezember 2022 endende Geschäftsjahr am Sitz der Gruppe zur Einsichtnahme aus. Die Informationen, die zuvor in dem geprüften verkürzten vorläufigen Konzernabschluss veröffentlicht wurden, der am 28. Februar 2023 veröffentlicht wurde, haben sich nicht geändert. Alle Dokumente, auf die in dieser Mitteilung Bezug genommen wird, sind unter https://www.sibanyestillwater.com/news-investors/reports/annual/ verfügbar.

Einladung zur Jahreshauptversammlung

Die Hauptversammlung der Gesellschaft für das am 31. Dezember 2022 endende Geschäftsjahr wird vollständig per elektronischer Kommunikation (virtuell) am Freitag, den 26. Mai 2023 um 09h00 (CAT) abgehalten. Die Hauptversammlung wird die in der NOM aufgeführten Geschäfte abwickeln; eine Kopie davon ist auf https://www.sibanyestillwater.com/news-investors/reports/annual/ zu finden.

Gemäß Abschnitt 59(1)(a) und (b) des Gesetzes und den JSE-Börsennotierungsanforderungen hat der Vorstand von Sibanye-Stillwater die folgenden Stichtage festgelegt, um zu ermitteln, welche Anteilinhaber berechtigt sind:
  • die Einberufung der Hauptversammlung am Freitag, den 14. April 2023 zu erhalten (dies ist das Datum, an dem ein Aktionär im Wertpapierregister der Gesellschaft eingetragen sein muss, um eine Einladung zur Hauptversammlung zu erhalten); und
  • (d.h. das Datum, an dem ein Aktionär im Wertpapierregister der Gesellschaft eingetragen sein muss, um an der Hauptversammlung teilnehmen und abstimmen zu können) ist Freitag, der 19. Mai 2023. Der letzte Handelstag, um stimmberechtigt zu sein, ist Dienstag, der 16. Mai 2023.
Sibanye-Stillwater-Aktionäre, die elektronisch an der Hauptversammlung teilnehmen und/oder abstimmen möchten, müssen das in der NOM enthaltene oder separat unter https://reports.sibanyestillwater.com/2022/download/SSW-EPF22.pdf herunterladbare Antragsformular für die elektronische Teilnahme ausfüllen und dieses so bald wie möglich, spätestens jedoch bis Mittwoch, den 24. Mai 2023, 9.00 Uhr, per E-Mail an Computershare unter proxy@computershare.co.za senden.

Die Hauptversammlung wird elektronisch und nicht persönlich abgehalten. Dies ist Teil der Strategie des Unternehmens, sich zu einem "digital-first"-Unternehmen zu entwickeln. Die elektronischen Versammlungseinrichtungen werden es allen Teilnehmern der Hauptversammlung ermöglichen, gleichzeitig und ohne einen Vermittler zu kommunizieren und an der Versammlung teilzunehmen. Die elektronische Stimmabgabe wird daher die einzige Methode sein, die den Aktionären oder den Bevollmächtigten der Aktionäre zur Verfügung steht, um bei der Hauptversammlung abzustimmen.

Bitte beachten Sie, dass sich die Teilnehmer der Hauptversammlung (einschließlich der Bevollmächtigten) gemäß Abschnitt 63(1) des Companies Act von 2008 (das Gesetz") ausweisen müssen, bevor sie an der Hauptversammlung teilnehmen oder abstimmen können, wie in der NOM näher erläutert. Zu den akzeptierten Ausweisformen gehören beglaubigte Kopien gültiger Ausweispapiere, Führerscheine und Reisepässe.

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