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Gebrauchte Software: der neue Markt für Partner

Ziehen Sie Nutzen aus dem EuGH Urteil von 2012

(PresseBox) (Herzogenrath, )
Der EuGH verkündete am 03.07.2012 ein Urteil, das den Markt für Software verändern wird: Im Grundsatzurteil zur gebrauchten Software wurde klargestellt, dass der Handel generell legal ist. Doppelte Freude für Anwender: Zum einen mehr Rechtssicherheit bei gebrauchter Software, zum anderen eine deutliche Signalwirkung gegen quasi Software-Monopole.

Das Besondere: Für gewerbliche Anwender ist das Thema neu. Man hatte sich bisher den restriktiven Forderungen der Softwarehersteller unterworfen.
Nun stellt sich heraus, dass der Anwender freier ist, als er vermutet.

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Das wegweisende Urteil des EuGH sorgt für neue Impulse auf dem Markt für gebrauchte Software. Damit Anwender-Unternehmen rechtlich immer auf der sicheren Seite stehen und finanzielle Vorteile aus dem Urteil schlagen können, folgt eine kurze Zusammenfassung, was erlaubt ist - und was nicht.

Einzelplatz-Lizenzen (Box-Produkte) und OEM-Versionen dürfen bereits seit Jahren legal gehandelt werden. Dafür sorgen der Erschöpfungsgrundsatz (§ 69 c Nr. 3 Satz 2 UrhG), das Urteil des OLG München vom 12.02.1998 (Az 29 U 5911/97) sowie das sog. OEM-Urteil vom BGH (06.07.2000/ Az IR 244/97).

Revolutionär am Urteil des EuGH ist, dass der Erschöpfungsgrundsatz nun zum ersten Mal auch auf digitale Daten angewendet wurde. Das Urheberrecht ist in diesem Punkt endlich im digitalen Zeitalter angekommen. Damit dürfen nun auch online erworbene Lizenzen gehandelt werden. "Mehr noch: Der Käufer hat ebenfalls das Recht, die aktuellste Version der Software aus dem Internet herunterzuladen", freut sich Axel Susen, Geschäftsführer von susensoftware und seit über 10 Jahren auf dem Markt für gebrauchte Software tätig. "Wir haben uns auf SAP und Microsoft Lizenzen spezialisiert."

Im Markt können folgende Produkte gehandelt werden:

1. Microsoft Betriebssysteme
2. Microsoft Office Lizenzen
3. SAP Standard Software

Alle anderen Produkte gelten schon als ungewöhnlich und warten schon mal länger auf einen neuen Anwender.

"Einkaufsoptimierung bleibt also auch in Zukunft ein Top-Thema für Entscheider", so Susen. "Freie Berater können jedem Unternehmen bei der Planung helfen, sodass es nicht irgendwann auf unbenutzten Lizenzen und der Software-Wartung dafür sitzen bleibt. Werden Sie Partner und verdienen zusätzlich Geld!"

Worauf Software-Anwender achten müssen

Nichts geändert hat sich an der Tatsache, dass der Verkäufer die Software in seinem Unternehmen unbrauchbar machen und eventuelle Kopien vernichten muss. "Alles andere käme einer Raubkopie gleich", so Susen weiter. Er gibt zudem allen Anwender den Tipp, bei Lizenzübertragung genau auf die bestehenden Verträge bzw. zu achten; da kann schon mal etwas individuell ausgehandelt werden. In der Regel kann man zusätzlich feststellen, dass einige der einschränkenden AGB Klauseln des Software-Herstellers wohl illegal sind. Sprechen Sie uns an, wir stehen mit Rat und Tat zur Seite. Es gibt viel Hoffnung für den freien Markt.

Da seit Jahren immer mehr Software über das Internet verkauft wird, sendet das Urteil das richtige Signal zur rechten Zeit für mehr Anwenderrechte und ein modernes Urheberrecht.

Nutzen Sie den Zeitpunkt, um den Anwendern in den Unternehmen die Freiheit des Marktes näher zu bringen.

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Susensoftware hat sich darauf spezialisiert, sogenannte stille Software zu vermarkten. Darunter fallen gebrauchte Software Produkte und Lizenzen, die werthaltig angeschafft wurden, inzwischen in der Bilanz abgeschrieben sind und nicht mehr aktiv eingesetzt werden; meist von SAP und Microsoft.

Zu den Kunden gehören große international agierende Konzerne aus allen Branchen ebenso wie mittelständische Unternehmen mit mehr als 200 Mitarbeitern. Eingebunden in ein Netzwerk von Software-Herstellern für Lizenz-Management und -Analyse, IT-Beratern und Juristen bietet Geschäftsführer Axel Susen seinen Kunden in kaufmännischen, technischen und juristischen Fragen kompetente Hilfe.

www.susensoftware.de

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