„Wenn Unternehmen ihr Forderungsmanagement optimieren wollen, müssen sie ihre Postrückläufer konsequent bearbeiten“, sagt Michael Basler, Geschäftsführer der Supercheck GmbH, einem der führenden Ermittlungsdienstleister für die Recherche von unbekannt verzogenen Personen (www.supercheck.de). „Immer noch wird das Problem von untergetauchten Schuldnern unterschätzt. Doch die finanziellen Folgen sind enorm. Forderungen müssen im schlimmsten Fall abgeschrieben oder ausgebucht werden, denn ohne neue Anschriften können weder Rechnungen noch Mahnungen zugestellt werden, der Mahnprozess wird abrupt unterbrochen.“
Eigene Recherchen sind aufwändig und somit teuer. Es bleiben nur Einwohnermeldeamtsanfragen (EMA), die jedoch einen großen Aufwand bedeuten. Gerade bei kleineren Forderungen stehen die Recherchekosten aber in keinem Verhältnis zur tatsächlichen Höhe der Schuld. Adressen nur über eine EMA zu ermitteln hat noch einen weiteren Nachteil: Die Ausbeute bleibt mager, denn entweder sind die Schuldner über das Amt nicht ermittelbar, da sie sich bewusst nicht an,- ab,- oder ummelden, oder die vom Amt gemeldeten Adressen sind doch nicht zustellbar, was in bis zu 20 Prozent der Fälle vorkommt. Erneuten Postrückläufer und alle damit verbundenen Kosten sind vorprogrammiert.
Die Nutzung von Ermittlungsdienstleistern wie Supercheck nimmt Unternehmen nicht nur den aufwändigen Prozess der Recherche ab, sondern bringt auch mehr Erfolg. „Wir arbeiten beispielsweise mit einem 3-stufigen Ermittlungssystem und nutzen einen Eigenbestand mit sieben Millionen Personen sowie gleichen gegen externe Konsumentendatenbanken mit rund 40 Millionen Personen ab“, erläutert Basler. Nur im Notfall führt Supercheck eine zeitaufwändige und teure Einwohnermeldeamtsanfrage durch. „Weil wir als anerkannte Auskunftei auf mehr Ermittlungsquellen zugreifen dürfen, erhalten wir auch mehr neue Anschriften“, ergänzt Basler. Zudem gilt jedes unserer Ermittlungsergebnisse als Nachweis vor Gericht.
Bei der Auswahl eines Dienstleisters sollten Unternehmen darauf achten, dass die neuen Anschriften auf Zustellbarkeit geprüft werden. „Supercheck sendet einen anonymisierten, vorausverfügten Testbrief an die neue Adresse und kann so erstklassig die Zustellbarkeit sicherstellen, bevor das Ergebnis an den Kunden geliefert wird“, erklärt Basler die Vorgehensweise.
Ein weiteres Kriterium ist der Preis pro Adressermittlung. Er sollte die Amtsgebühren nicht überschreiten, die derzeit zwischen Euro 4 und Euro 15 pro EMA betragen. Bei Supercheck kostet eine Anschriftenermittlung zwischen Euro 4,70 und Euro 9,30 je nach Ermittlungsstufe. Im Preis inklusive sind die Amtsgebühren sowie, wenn verfügbar, die aktuelle Telefonnummer. Zudem fallen keine Monatsgebühren, Mindestmengen oder sonstige laufenden Verpflichtungen an.