Pfefferspray ist nicht zwingend eine Schutzwaffe
Auf öffentlichen Veranstaltungen darf ein Teilnehmer keine „Schutzwaffe“ mit sich führen (§ 17a Versammlungsgesetz). In…
Auf öffentlichen Veranstaltungen darf ein Teilnehmer keine „Schutzwaffe“ mit sich führen (§ 17a Versammlungsgesetz). In…