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Governikus beschleunigt Emissionshandel

Emissionsberichte auf Basis von Governikus 2 erfolgreich abgegeben

(PresseBox) (Bremen, )
Die elektronische Emissionsberichterstattung für das Jahr 2005 ist abgeschlossen. Wie schon bei der Beantragung der Emissionszertifikate im Jahre 2004, ist auch die Berichterstattung vollkommen elektronisch über das elektronische Postfach der Deutschen Emissionshandelsstelle (DEHSt) im Umweltbundesamt abgewickelt worden. Das Postfach ist eine Anwendung auf Basis der Virtuellen Poststelle des Bundes mit Governikus. Bei einer größeren Anzahl von Prozessbeteiligten sind diesmal deutlich größere Datenvolumina von der Virtuellen Poststelle zuverlässig übermittelt worden. Die Bundesrepublik wickelt damit den Emissionshandel gemäß Treibhausgas-Emissionshandelsgesetz TEHG konsequent elektronisch ab: ohne Papier, ohne Postwege.

Gegenüber der ersten Version des elektronischen Postfachs der DEHSt hat es einige Änderungen bei der Kommunikationssoftware gegeben. Das DEHSt-Postfach wurde erfolgreich auf Governikus 2 migriert. Allen Kommunikationspartnern steht nun ein eigenes Postfach zur Verfügung. Neben der DEHSt und den Anlagenbetreibern sind das Umweltgutachter und die jeweils zuständigen Landesbehörden. Um diese unterschiedlichen Rollen abbilden zu können, werden drei verschiedene Postfach-Clients angeboten, die den jeweiligen Bedürfnissen angepasst sind. Die Verwaltung aller Kommunikationsteilnehmer wird über ein zentrales Adressbuch organisiert. Je nach Client-Version können mit diesem Adressbuch nur die jeweils relevanten Adressaten ausgewählt werden. Neben der einfachen Signatur und der lokalen mathematischen sowie der Online-Prüfung von Signaturen lassen sich mit dem Postfach der DEHSt auch Mehrfachsignaturen erstellen. Die Datensätze werden bei der DEHSt direkt in die Vorgangsbearbeitung übernommen.

Aufgrund historischer Emissionswerte oder Produktionsprognosen haben die teilnahmepflichtigen Unternehmen kostenlose Zertifikate für ihre Anlagen erhalten. Im Emissionsbericht geben sie Auskunft über die Ist-Emissionen 2005, also den tatsächlichen CO2-Ausstoß der Anlage. Die Anlagenbetreiber mussten bis 30. April 2006 Emissionsberechtigungen in der Höhe ihrer Ist-Emissionen abgeben. Überzählige Zertifikate können gehandelt werden. Die Emissionsberichterstattung wird jährlich durchgeführt.

Weitere Informationen zum Emissionshandel finden Sie auf den Internetseiten der DEHSt:
www.dehst.de

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Die Deutsche Emissionshandelsstelle (DEHSt) im Umweltbundesamt ist die zuständige nationale Behörde zur Umsetzung der marktwirtschaftlichen Klimaschutzinstrumente des Kyoto-Protokolls: des Emissionshandels und der projektbasierten Mechanismen. Sie nimmt ein breites Aufgabenspektrum wahr, das in der EU-Emissionshandelsrichtlinie, im Treibhausgas-Emissionshandelsgesetz (TEHG), im Zuteilungsgesetz 2007 (ZuG 2007) sowie im Projektmechanismengesetz (ProMechG) definiert wird. Die DEHSt arbeitet eng mit den Unternehmen der Deutschen Wirtschaft zusammen, deren Anlagen dem EU-Emissionshandel unterliegen und unterstützt die in diesem Bereich tätigen sachverständigen Stellen. Darüber hinaus ist die DEHSt Kontaktstelle für das Bundesumweltministerium, für die Bundesländer und die zuständigen Landes-Immissionsschutzbehörden.

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