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stiftung elektro-altgeräte register Nordostpark 72 90411 Nürnberg, Deutschland http://www.stiftung-ear.de
Ansprechpartner:in Herr Matthias Boecker 0911-76665 50

Neue Gebührenverordnung zum ElektroG und BattG in Kraft getreten

(PresseBox) (Nürnberg, )
Die stiftung elektro-altgeräte register informiert über die neue Gebührenverordnung für ihre Leistungen nach dem ElektroG und dem BattG (ElektroGBattGGebV). Die ElektroGBattGGebV ist am 1. Januar 2024 in Kraft getreten. Erfreulicherweise konnten für viele Leistungen die Gebühren stabil gehalten oder sogar gesenkt werden, was zu einer finanziellen Entlastung führt.

Quartalsgebühr wird angepasst

Eine Ausnahme bildet die Quartalsgebühr, die leider angehoben werden musste. Begründet ist dies in der Erhöhung des Gesamtkommunikationsbudgets der stiftung ear und hier insbesondere in der Ausweitung der wichtigen Informationskampagne Plan E. Diese wird auf Wunsch verschiedener Akteure aus der Abfallwirtschaft, aus dem Kreis der Hersteller und vor allem auf Grund von Forderungen aus der Politik weiter intensiviert.

Mehr Budget ermöglicht größere Reichweite und weitere Maßnahmen

Die erhöhten Mittel für Plan E sollen dazu dienen, die Bevölkerung im Jahr 2024 noch stärker über die richtigen Möglichkeiten der Rückgabe und Entsorgung von Elektro-Altgeräten zu informieren und motivieren. Geplant sind eine starke TV-Präsenz, zielgerichtete Online- und Print-Maßnahmen sowie umfangreiche Werbeaktivitäten im öffentlichen Raum. Dabei wird die neue Kampagne von Plan E "Entsorge deinen E-Schrott richtig – it's magic", welche seit September 2023 erfolgreich im TV und verschiedenen digitalen Kanälen läuft, fortgesetzt.

Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf der Bildung und Informationsvermittlung für Kinder, um schon die Kleinsten für das Thema der E-Schrott-Entsorgung zu sensibilisieren. U.a. werden Materialien für den Einsatz in Schulen und Kitas entwickelt und die Kooperation mit dem E-Waste Race fortgesetzt. Hier sammeln deutschlandweit Schulen Elektro-Altgeräte um die Wette.

Über die weiteren Kommunikationsmaßnahmen informiert die stiftung ear regelmäßig im INFObrief oder auf Linkedin.

stiftung elektro-altgeräte register

Die stiftung elektro-altgeräte register (stiftung ear) registriert die Hersteller von Elektro- und Elektronikgeräten und koordiniert die Bereitstellung der Sammelbehälter sowie die Abholung der Altgeräte bei den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern in der Bundesrepublik Deutschland.

Hierfür hat das Umweltbundesamt der stiftung ear hoheitliche Aufgaben aus dem Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG) übertragen. Konkret sichert die stiftung ear die wettbewerbsgerechte Umsetzung des Gesetzes durch:
• Registrierung von Herstellern, die in Deutschland Elektrogeräte in Verkehr bringen, bzw. im Falle der Bevollmächtigung nach § 8 ElektroG von deren Bevollmächtigten
• Garantieprüfung
• Feststellung von kollektiven Herstellergarantiesystemen
• Erfassung der in Verkehr gebrachten Mengen von Elektrogeräten
• Koordinierung der Bereitstellung von Behältnissen für Übergabestellen und der Altgeräte-Abholung bei den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern
• Gebührenerhebung für die von ihr erbrachten öffentlichen Leistungen

Dabei fungiert die stiftung ear als die „Gemeinsame Stelle der Hersteller“ im Sinne des ElektroG. Sie wurde – im Zuge der Umsetzung der EU-Richtlinie zur Reduktion der zunehmenden Menge an Elektronikschrott aus nicht mehr benutzten Elektrogeräten (WEEE-Richtlinie) in nationales Recht – von Herstellern gegründet.
Im Jahr 2020 hat das Umweltbundesamt der stiftung ear zudem hoheitliche Aufgaben aus dem BattG übertragen. Sie sichert damit auch die wettbewerbsgerechte Umsetzung des BattG durch die Erfüllung insbesondere folgender Aufgaben:
• Registrierung von Herstellern, die in Deutschland Batterien in Verkehr bringen beziehungsweise deren BattG-Bevollmächtigten
• Genehmigung von Eigenücknahmesystemen für Geräte-Altbatterien
• Gebührenerhebung für die von ihr erbrachten öffentlichen Leistungen

Die stiftung ear wird ausschließlich kostendeckend, ausdrücklich ohne Gewinnerzielungsabsicht betrieben und ist sowohl wirtschaftlich als auch personell unabhängig. Ihre Tätigkeit wird durch Gebühren finanziert, die durch Gebührenverordnung vom Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) festgesetzt werden.

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