Was passiert, wenn ein Softwarehaus - aus welchen Gründen auch immer- nicht mehr zur Wartung und Weiterentwicklung der Software zur Verfügung steht? Wer kann das Programm ändern, wenn technische oder gesetzliche Vorschriften dies erfordern? Hier kommt das Software ESCROW Verfahren ins Spiel. Denn in der Regel gibt das Softwarehaus den Quellcode nicht heraus, weil es sich um wertvolles Firmen- Knowhow handelt. Durch Hinterlegung des Source Codes und seiner Dokumentation bei einem neutralen ESCROW Unternehmen ist für den Anwender gewährleistet, dass unter bestimmten vertraglich geregelten Bedingungen die Sourcen ausgeliefert werden. Damit ist der Anwender auf der sicheren Seite. Seine Investition in Software ist geschützt, seine Betriebsbereitschaft gesichert und große Risiken für seine softwaregesteuerten Geschäftsabläufe werden vermieden. Die jährliche Prüfung der Updates oder Releases durch das unabhängige ESCROW Unternehmen garantiert eine fortlaufende Aktualisierung der Sourcen.
2. Von Key ESCROW spricht man hauptsächlich im Zusammenhang mit staat-licherseits erwünschtem Einblick in kryptografische Verschlüsselungsverfahren. Danach sollen entsprechende Schlüssel (Algorithmen) bei einem unabhängigen Dritten hinterlegt werden und staatliche Stellen unter gewissen Voraussetzungen Zugriff erhalten.
3. Im Kontext von Datenbanken handelt es sich beim ESCROW Verfahren um eine Synchronisationsmethode von Transaktionen zum Eintragen von Daten in die Datenbank. Das Escrow Verfahren ermöglicht es eine bestimmte Wertemenge von einem Objekt zu reservieren, unter der Voraussetzung, dass eine gewisse Bedin-gung erfüllt ist. Das System lässt dann gleichzeitige Änderungen (schreibende Transaktionen) solange zu, wie das Prädikat erfüllt bleibt.
4. ESCROW ACCOUNT - im angloamerikanischen Rechtsraum wird bei bestimmten Transaktionen ein ESCROW Account bei einer Bank von einem Treuhänder eröffnet, auf das der Käufer den vereinbarten Kaufpreis einzahlt. Dieser Betrag dient dem Käufer als Sicherheit, auf die er bei Mängeln des gekauften Produkts zugreifen kann. Nach Ablauf der Gewährleistungsfrist wird der Betrag an den Verkäufer ausbezahlt. Dieses Verfahren ähnelt der im deutschen Rechtsraum üblichen Abwicklung über ein Notaranderkonto, z. B. bei Immobiliengeschäften, das allerdings nur Rechtsanwälten und Notaren vorbehalten ist.