Kontakt
QR-Code für die aktuelle URL

Story Box-ID: 731199

Schutt, Waetke - Rechtsanwälte Kriegsstraße 37 76133 Karlsruhe, Deutschland http://www.schutt-waetke.de
Ansprechpartner:in Herr Thomas Waetke +49 721 120500
Logo der Firma Schutt, Waetke - Rechtsanwälte
Schutt, Waetke - Rechtsanwälte

Verkehrssicherung: Eigenrisiko des Besuchers

(PresseBox) (Karlsruhe, )
Der Verantwortliche bzw. Verkehrssicherungspflichtige steht oft vor der Frage, was er tun muss, damit dem Besucher nichts passiert. Pflichten ergeben sich aus einer Vielzahl von Regelwerken, aber auch aus Gerichtsentscheidungen. Nun kommt eine neue Entscheidung hinzu bzgl. der Frage, ob ein Besucher mit einem nassen und glatten Boden rechnen muss.

Konkret ging es um einen Unfall in einer Skihütte. Dort war eine Skifahrerin auf einem nassen Boden ausgerutscht und hatte sich verletzt. Dem Betreiber der Skihütte warf sie nun eine Verletzung seiner Verkehrssicherungspflicht vor.

Das Oberlandesgericht Hamm sah das anders:
Die Besucherin der Skihütte hatte damit rechnen müssen, dass der Fußboden nass war, da vor ihr auch viele andere Skifahrer die Hütte mit ihren Skischuhen betreten hatten. Da sie selbst Skischuhe trug, hätte sie besonders vorsichtig gehen müssen. Hinzu kam, dass sie offenbar unmittelbar vor dem Sturz mehrfach über die rutschige Stelle gegangen war und daher ohnehin hätte wissen müssen, dass es dort eine Rutschgefahr gebe.

Anmerkung von Rechtsanwalt Thomas Waetke:
Der Verkehrssicherungspflichtige muss zumindest das tun, was notwendig und zumutbar ist. Dabei darf er von einem durchschnittlich aufmerksamen Gegenüber ausgehen: Ein Besucher muss nicht in Watte gepackt werden; auch er muss seine Augen aufmachen und aufpassen. Ist er unvorsichtig, trägt er im Schadensfall zumindest eine erhebliche Mitschuld am Schaden. Wie in dem Fall oben beschrieben, kann es auch passieren, dass der Verantwortliche letztlich gar nicht mehr verantwortlich ist: Nämlich dann, wenn der Betroffene die Gefahrenstelle erkannt hat bzw. hätte unschwer erkennen können und sich einfach hätte vorsichtiger verhalten können.

Thomas Waetke
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht
Autor eventfaq
Justitiar des Bundesverbandes Veranstaltungssicherheit (bvvs.org)

Schutt, Waetke - Rechtsanwälte

Schutt, Waetke Rechtsanwälte & Fachanwälte - IT-Recht, Veranstaltungsrecht, Urheberrecht

Wir sind hoch spezialisiert auf die Bereiche Veranstaltung & Event, IT & Internet und Urheber & Medien.

Wir vertreten bundesweit Mandanten aus allen Branchen, insbesondere aber aus der Event-, IT- und Medienbranche.

Timo Schutt - Fachanwalt für IT-Recht, Dozent
Thomas Waetke - Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht, Dozent & Buchautor

http://www.schutt-waetke.de/...

Für die oben stehenden Stories, das angezeigte Event bzw. das Stellenangebot sowie für das angezeigte Bild- und Tonmaterial ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmeninfo bei Klick auf Bild/Titel oder Firmeninfo rechte Spalte) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber der Texte sowie der angehängten Bild-, Ton- und Informationsmaterialien. Die Nutzung von hier veröffentlichten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Bei Veröffentlichung senden Sie bitte ein Belegexemplar an service@pressebox.de.
Wichtiger Hinweis:

Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die unn | UNITED NEWS NETWORK GmbH gestattet.

unn | UNITED NEWS NETWORK GmbH 2002–2024, Alle Rechte vorbehalten

Für die oben stehenden Stories, das angezeigte Event bzw. das Stellenangebot sowie für das angezeigte Bild- und Tonmaterial ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmeninfo bei Klick auf Bild/Titel oder Firmeninfo rechte Spalte) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber der Texte sowie der angehängten Bild-, Ton- und Informationsmaterialien. Die Nutzung von hier veröffentlichten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Bei Veröffentlichung senden Sie bitte ein Belegexemplar an service@pressebox.de.