Kontakt
QR-Code für die aktuelle URL

Story Box-ID: 542812

Schutt, Waetke - Rechtsanwälte Kriegsstraße 37 76133 Karlsruhe, Deutschland http://www.schutt-waetke.de
Ansprechpartner:in Herr Timo Schutt +49 721 120500
Logo der Firma Schutt, Waetke - Rechtsanwälte
Schutt, Waetke - Rechtsanwälte

Unterlizenz gilt weiter trotz Wegfall der Hauptlizenz

(PresseBox) (Karlsruhe, )
Typischer Fall: Ein Lizenzgeber vergibt eine Lizenz, z. B. zur Nutzung einer Software, an einen Lizenznehmer. Der Lizenznehmer bekommt das Recht, selbst Unterlizenzen zu vergeben. Was passiert, wenn die Hauptlizenz – egal aus welchem Grund – wegfällt?

Auch dieses schöne Problem war – wie sollte es anders sein – lange sehr umstritten.

Jetzt hat der Bundesgerichtshof klargestellt: Die Unterlizenzen bleiben bestehen, auch dann, wenn die Hauptlizenz wegfällt. Der Unterlizenznehmer soll in seinem Vertrauen auf die Lizenz geschützt werden. Der Lizenzgeber, der ja damit rechnen musste, dass sein Lizenznehmer – wie vereinbart – Unterlizenzen erteilt, sei weniger schutzwürdig. Zwar falle die Hauptlizenz an den Lizenzgeber zurück, aber eben belastet um die weiter bestehenden Unterlizenzen.

Unsere Meinung

Über Vor- und Nachteile und darüber, ob eine andere Entscheidung nicht auch möglich und sinnvoll gewesen wäre, kann man sich lange streiten. Fest steht aber:

Das Urteil hat Auswirkungen darauf, wie – aus Sicht des Lizenzgebers, aber auch des Lizenznehmers bzw. des Unterlizenznehmers – ein Lizenzvertrag formuliert und gestaltet werden sollte, um unangenehme Überraschungen zu vermeiden. Die vom BGH aufgezeigte Lösung kann durch Vertragsgestaltung geändert werden. Nur wenn nichts vereinbart ist, gilt das Gesetz und damit das obige Ergebnis.

Wenn Sie also noch „alte“ Lizenzverträge verwenden, sollten Sie diese – nicht nur wegen der hier genannten Entscheidung – auf Aktualität und Änderungsmöglichkeiten, prüfen lassen. Sprechen Sie uns gerne an.

Timo Schutt
Rechtsanwalt
Fachanwalt für IT-Recht

Schutt, Waetke - Rechtsanwälte

Schutt, Waetke Rechtsanwälte - IT-Recht & Medienrecht

Unsere moderne Anwaltskanzlei ist hoch spezialisiert auf die Bereiche Event, IT und Medien.

Die Kanzlei um die beiden Gründer und Fachanwälte Timo Schutt und Thomas Waetke vertritt bundesweit Mandanten aus allen Branchen, insbesondere aber aus der IT- und Medienbranche.

Schutt, Waetke Rechtsanwälte ist Ihre IT-Recht & Medienrecht Kanzlei.

Für die oben stehenden Stories, das angezeigte Event bzw. das Stellenangebot sowie für das angezeigte Bild- und Tonmaterial ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmeninfo bei Klick auf Bild/Titel oder Firmeninfo rechte Spalte) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber der Texte sowie der angehängten Bild-, Ton- und Informationsmaterialien. Die Nutzung von hier veröffentlichten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Bei Veröffentlichung senden Sie bitte ein Belegexemplar an service@pressebox.de.
Wichtiger Hinweis:

Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die unn | UNITED NEWS NETWORK GmbH gestattet.

unn | UNITED NEWS NETWORK GmbH 2002–2024, Alle Rechte vorbehalten

Für die oben stehenden Stories, das angezeigte Event bzw. das Stellenangebot sowie für das angezeigte Bild- und Tonmaterial ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmeninfo bei Klick auf Bild/Titel oder Firmeninfo rechte Spalte) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber der Texte sowie der angehängten Bild-, Ton- und Informationsmaterialien. Die Nutzung von hier veröffentlichten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Bei Veröffentlichung senden Sie bitte ein Belegexemplar an service@pressebox.de.