Kontakt
QR-Code für die aktuelle URL

Story Box-ID: 641762

Schutt, Waetke - Rechtsanwälte Kriegsstraße 37 76133 Karlsruhe, Deutschland http://www.schutt-waetke.de
Ansprechpartner:in Herr Thomas Waetke +49 721 120500
Logo der Firma Schutt, Waetke - Rechtsanwälte
Schutt, Waetke - Rechtsanwälte

Spaßbremse Nachbar?

(PresseBox) (Karlsruhe, )
Diskotheken, Konzerte und andere Musikveranstaltungen haben einen natürlichen Feind: Der Nachbar. In Münster hatte ein Nachbar einer Diskothek unter dem Lärm gelitten, der durch die Besucher im Umfeld der Diskothek, abfahrende Fahrzeuge verursacht wurde. Hinzu kamen Scherben und Exkremente auf der Straße. Der Nachbar verlangte von der Stadt Münster, dass diese die Sperrzeit für den Betrieb auf 1 Uhr vorziehen solle, damit er früher seine Ruhe habe. Die Stadt lehnte ab und so landete die Sache beim Verwaltungsgericht Münster.

Das VG Münster gab nun dem Nachbarn recht und verpflichtete die Stadt, die Sperrzeit auf 1 Uhr vorzuverlegen.

Bei der Entscheidung betonte das Gericht, dass das Argument des Betreibers, dass bei kürzeren Öffnungszeiten seine Diskothek nicht mehr ausreichend rentabel sei, rechtlich unerheblich sei. Und: Das Ruhebedürfnis der Anwohner in der Nacht dürfe nicht hinter dem Freizeitverhalten der zumeist jüngeren Besucher der Diskothek zurückstehen.

Dabei setzte sich das Gericht auch damit auseinander, dass die Diskothek schon viele Jahrzehnte an dieser Stelle betrieben wurde. Das Gericht stellte aber auch fest, dass sich das Freizeitverhalten junger Menschen verändert habe: Während man früher hauptsächlich am Wochenende und am früheren Abend ausgegangen sei, würden heutzutage die Diskotheken auch unter Woche und erst zu späterer Zeit aufgesucht, so dass insgesamt der von ihnen ausgehende Lärm ansteigen würde.

Der Nachbar konnte im Prozess Lärmmessungen vorlegen, nach denen die zulässigen Richtwerte ab 22 Uhr deutlich überschritten waren.

Kommentar:
Lärmschutz bzw. Anwohnerschutz darf man nicht verniedlichen bzw. als ärgerliche Belastung abtun. Hier prallen das Ruhebedürfnis von Anwohnern und das Feierbedürfnis von Besuchern aufeinander. Der Gesetzgeber hat für Wohngebiete, Mischgebiete, Gewerbegebiete usw. nicht umsonst Lärmwerte vorgegeben, die nicht überschritten werden dürfen (siehe hier).
Die beklagte Stadt kann gegen das Urteil des VG Münster in die Berufung gehen.

Thomas Waetke
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht
Autor eventfaq

Schutt, Waetke - Rechtsanwälte

Schutt, Waetke Rechtsanwälte & Fachanwälte - IT-Recht, Veranstaltungsrecht, Urheberrecht

Wir sind hoch spezialisiert auf die Bereiche Veranstaltung & Event, IT & Internet und Urheber & Medien.

Wir vertreten bundesweit Mandanten aus allen Branchen, insbesondere aber aus der Event-, IT- und Medienbranche.

Timo Schutt - Fachanwalt für IT-Recht, Dozent
Thomas Waetke - Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht, Dozent & Buchautor

Für die oben stehenden Storys, das angezeigte Event bzw. das Stellenangebot sowie für das angezeigte Bild- und Tonmaterial ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmeninfo bei Klick auf Bild/Titel oder Firmeninfo rechte Spalte) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber der Texte sowie der angehängten Bild-, Ton- und Informationsmaterialien. Die Nutzung von hier veröffentlichten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Bei Veröffentlichung senden Sie bitte ein Belegexemplar an service@pressebox.de.
Wichtiger Hinweis:

Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die unn | UNITED NEWS NETWORK GmbH gestattet.

unn | UNITED NEWS NETWORK GmbH 2002–2026, Alle Rechte vorbehalten

Für die oben stehenden Storys, das angezeigte Event bzw. das Stellenangebot sowie für das angezeigte Bild- und Tonmaterial ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmeninfo bei Klick auf Bild/Titel oder Firmeninfo rechte Spalte) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber der Texte sowie der angehängten Bild-, Ton- und Informationsmaterialien. Die Nutzung von hier veröffentlichten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Bei Veröffentlichung senden Sie bitte ein Belegexemplar an service@pressebox.de.