Kontakt
QR-Code für die aktuelle URL

Story Box-ID: 769616

Schutt, Waetke - Rechtsanwälte Kriegsstraße 37 76133 Karlsruhe, Deutschland http://www.schutt-waetke.de
Ansprechpartner:in Herr Thomas Waetke +49 721 120500
Logo der Firma Schutt, Waetke - Rechtsanwälte
Schutt, Waetke - Rechtsanwälte

KSK-Abgabepflicht bei GmbH-Geschäftsführer?

(PresseBox) (Karlsruhe, )
Beauftragt ein Unternehmen einen selbständigen Künstler oder Publizisten, dann muss das Unternehmen möglicherweise auf das Honorar noch Künstlersozialabgaben bezahlen (zurzeit 5,2%). Daher fühlen sich viele selbständige Graphiker, Webdesigner, Fotografen usw. im Nachteil, weil ihr Kunde 5,2 % zusätzlich (an die KSK) zahlen muss. Um dies im Kundeninteresse zu vermeiden, gründen dann manche selbständige Künstler eine GmbH – da sie dann nicht mehr selbständig sind und der Kunde dann die GmbH beauftragt und keine KSK-Abgaben mehr zahlen muss.

Vorsicht: KSK für das GF-Gehalt!

Das kann aber zu kurz gedacht sein: Wenn nämlich der ehemals selbständige Künstler
• beherrschenden Einfluss auf die GmbH-Gesellschafterversammlung hat, und das hat er, wenn er bspw. der alleinige Gesellschafter und zugleich Geschäftsführer ist, sowie
• überwiegend künstlerisch oder publizistisch tätig ist (wobei hier auch die Nebentätigkeiten rund um die jeweiligen künstlerischen Tätigkeiten zählen!)
dann muss seine GmbH auf sein Geschäftsführer-Gehalt auch KSK-Abgaben bezahlen.

Bekommt der ehemals selbständige Künstler, jetzt Geschäftsführer seiner GmbH, ein pauschales Gehalt, dann unterfällt das gesamte Gehalt der KSK-Bemessungsgrundlage: Auch dann, wenn er bspw. zu 20% reine Personal- und Verwaltungsaufgaben wahrnimmt. Dies kann nur dann vermieden werden, wenn er das Gehalt trennt nach Bezahlung für künstlerische Tätigkeiten und nicht-künstlerische Tätigkeiten.

Wie so oft:

Eine scheinbare Umgehung der KSK-Pflicht, überhaupt eine scheinbare Umgehung gesetzlicher Pflichten, kann schnell teuer werden, wenn der Plan nicht vollständig zu Ende gedacht ist. Denn wenn die neu gegründete GmbH nun nicht bedacht hat, dass nun sie die 5,2 % auf das Geschäftsführergehalt bezahlen muss, dann fehlen schnell ordentliche Summen auf dem Konto. Denn diese 5,2 % hat man ja dann auch nicht in die Angebote für die Kunden mit eingepreist und sie letztlich über die Kundenzahlungen mitfinanzieren lassen.

Thomas Waetke
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht
Autor eventfaq
Justitiar des Bundesverbandes Veranstaltungssicherheit (bvvs.org)

Schutt, Waetke - Rechtsanwälte

Schutt, Waetke Rechtsanwälte & Fachanwälte - IT-Recht, Veranstaltungsrecht, Urheberrecht

Wir sind hoch spezialisiert auf die Bereiche Veranstaltung & Event, IT & Internet und Urheber & Medien.

Wir vertreten bundesweit Mandanten aus allen Branchen, insbesondere aber aus der Event-, IT- und Medienbranche.

Timo Schutt - Fachanwalt für IT-Recht, Dozent
Thomas Waetke - Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht, Dozent & Buchautor

http://www.schutt-waetke.de/...

Für die oben stehenden Stories, das angezeigte Event bzw. das Stellenangebot sowie für das angezeigte Bild- und Tonmaterial ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmeninfo bei Klick auf Bild/Titel oder Firmeninfo rechte Spalte) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber der Texte sowie der angehängten Bild-, Ton- und Informationsmaterialien. Die Nutzung von hier veröffentlichten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Bei Veröffentlichung senden Sie bitte ein Belegexemplar an service@pressebox.de.
Wichtiger Hinweis:

Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die unn | UNITED NEWS NETWORK GmbH gestattet.

unn | UNITED NEWS NETWORK GmbH 2002–2024, Alle Rechte vorbehalten

Für die oben stehenden Stories, das angezeigte Event bzw. das Stellenangebot sowie für das angezeigte Bild- und Tonmaterial ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmeninfo bei Klick auf Bild/Titel oder Firmeninfo rechte Spalte) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber der Texte sowie der angehängten Bild-, Ton- und Informationsmaterialien. Die Nutzung von hier veröffentlichten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Bei Veröffentlichung senden Sie bitte ein Belegexemplar an service@pressebox.de.