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Festlegung von Aufgaben ist wichtig

(PresseBox) (Karlsruhe, )
Wie wichtig es ist, sich seiner Aufgabe bewusst zu sein, habe ich schon wiederholt darauf hingewiesen: Was will man sein, bzw. wer ist man? Veranstalter, Betreiber, Vermieter, Arbeitgeber, Generalunternehmer, Stellvertreter, Koordinator, Sponsor… Es gibt eine Reihe von möglichen Aufgaben und Rollen – bevor es losgeht, sollte man klären, welche Aufgabe bzw. Rolle man innehat.

Überblick über die Verantwortlichen


In der Spur bleiben!

Hat man sich denn mal festgelegt, muss man dann aber auch dabei bleiben.

Ein Beispiel: Das Unternehmen U will Sponsor einer Veranstaltung sein. Die Rolle als Sponsor wird auch im Vertrag mit dem Veranstalter festgelegt.

Es ist wichtig, wenn das Unternehmen U eigene Mitarbeiter oder Promoter zur Veranstaltung schickt, dass diese auch wissen, dass U nur Sponsor sein möchte. Ich habe schon oft erlebt, dass dann die Mitarbeiter vor Ort gar nicht so recht die eigene Aufgabe kennen – und dann plötzliche Dinge tun, …

• für die sie keinen Auftrag haben,
• bei denen sie ggf. nicht gesetzlich unfallversichert sind,
• für die keine Versicherung besteht,
• für die sie keine Vergütung erhalten, und/oder
• mit denen sie ungewollt eine andere Rolle einnehmen.

Daher sollte in einem Unternehmen ein Prozess installiert werden, durch den alle Beteiligten frühzeitig informiert werden, wer welche Aufgabe innehat. Es gehört auch dazu, dass alle Beteiligten wissen, was die verschiedenen Begrifflichkeiten bedeuten und wo die Grenzen sind. Die Mitarbeiter des im Beispiel genannten Unternehmen U müssen z.B. wissen, welche Grenzen ein Sponsor hat –nämlich dass er sich nicht versehentlich als Veranstalter aufspielt und schlimmstenfalls dann auch als Veranstalter angesehen wird.

Thomas Waetke
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht
Herausgeber & Autor des Themenportals www.eventfaq.de

Schutt, Waetke - Rechtsanwälte

Schutt, Waetke Rechtsanwälte & Fachanwälte - IT-Recht, Veranstaltungsrecht, Urheberrecht

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Timo Schutt - Fachanwalt für IT-Recht, Dozent
Thomas Waetke - Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht, Dozent & Buchautor

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