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Digitaler Nachlass oder das totgeschwiegene Problem

(PresseBox) (Karlsruhe, )
Haben Sie schon Ihren digitalen Nachlass geregelt? Nein, noch nicht? Dann sollten Sie das ggf. tun. Wie? Nun, das ist eine gute Frage. Denn es gibt dazu keine Regelungen, kein Gesetz und auch keine best practice, die an dieser Stelle verraten werden könnte.

Es handelt sich um ein Problem, das uns alle in Zukunft immer häufiger treffen und betreffen wird. Und es gibt für den digitalen Nachlass keine richtig überzeugende Lösung.

Ein totgeschwiegenes Problem also.

Immerhin hat das Ministerium für Justiz und Verbraucherschutz Rheinland-Pfalz am 18.02.2015 eine Meldung zum Thema „Digitaler Nachlass“ veröffentlicht. Der zuständige Minister hält darin „einen sensibleren Umgang für den digitalen Nachlass für erforderlich“.

In der Meldung heißt es unter anderem:

Zum Nachlass Verstorbener gehören in einer zunehmend digitalisierten Gesellschaft häufig persönliche Daten wie Bilder und Videos, geschäftliche Daten, Vertragsdokumente bis hin zu eigenen Websites und Blogs. Die wenigsten haben sich zu Lebzeiten darüber Gedanken gemacht und im Rahmen eines digitalen Testaments den Erben die notwendigen Informationen gegeben; beispielsweise eine Übersicht über die verschiedenen Nutzerkonten mit Zugangsdaten zusammengestellt.

Eine einheitliche Regelung zum Umgang mit Daten verstorbener Nutzer existiert nicht. Welche Dokumente Erben vorlegen müssen, in welche Daten des Erblassers Erben Einblick bekommen, und welche Daten mit dem Ableben des Erblassers automatisch gelöscht werden unterscheidet sich je nach Anbieter erheblich.
Zunächst gilt es, beim Verbraucher das Problembewusstsein zu schaffen, damit der sein digitales Erbe rechtzeitig regelt. Minister Robbers dazu:“ Wir werden zusammen mit der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz voraussichtlich im März die Ergebnisse einer Verbraucherbefragung zum Thema „Digitaler Nachlass“ vorstellen, die die Verbraucherzentrale durchgeführt hat. Schon anhand der Zwischenergebnisse ist deutlich geworden: bei dem Thema herrscht ein großes Informationsbedürfnis der Verbraucher. Diesem Bedürfnis werden wir in geeigneter Form in der bewährten Zusammenarbeit mit der Verbraucherzentrale nachkommen.“

Im Gespräch mit den Providern soll darauf hin gewirkt werden, dass die jeweiligen Regelungen zum Umgang mit den Daten Verstorbener transparent und sachgerecht gestaltet werden. Nutzern sollte bewusst sein, dass sie zu Lebzeiten entsprechende Vorkehrungen treffen sollten. Hierzu wird das Ministerium der Justiz und für Verbraucherschutz Hilfestellung anbieten. Minister Robbers: „Wir werden in den Dialog dazu eintreten. Mögliche Gesetzesänderungen sind dabei nur ein Teil der Lösung.“

Inwieweit gesetzgeberischer Änderungsbedarf besteht wird geprüft. Dem Ergebnis soll zum aktuellen Zeitpunkt noch nicht vorgegriffen werden. Auf eine gründliche Analyse, werden belastbare Lösungsvorschläge folgen. Sollten Änderungen notwendig sein, wird dies aller Voraussicht nach Bundesgesetze betreffen, wie das Telemedien oder Telekommunikationsgesetz.

(Quelle: Pressemeldung des MJV RP vom 18.02.2015)

Der Ansatz ist begrüßenswert.

Was man zumindest selbst tun kann ist für die Erben eine Aufstellung der online geführten Accounts, Profile und Kundenkonten zu führen und an geeigneter Stelle zu platzieren. So erleichtert man dem Erben zumindest eine aufwendige Suche.

Ohne gesetzgeberische Handlung aber, also auf rein freiwilliger Basis der Provider bzw. Plattformbetreiber wird es aber wohl kaum gehen. Es wäre zu begrüßen, wenn der Gesetzgeber Vorgaben dazu macht.

Beispielsweise könnten die Betreiber verpflichtet werden, einen Button an geeigneter Stelle zu platzieren, über den sich Erben melden können, die dann unter Nachweis ihrer Erbenstellung (Erbschein) die Löschung oder die Herausgabe der Daten des Verstorbenen beantragen können.

• Haben Sie Ideen dazu?

• Wie sollte es Erben möglichst einfach ermöglicht werden die Online-Accounts und Daten der Verstorbenen zu schließen?

• Sollte man nicht schon zu Lebzeiten bei den verschiedenen Accounts die Möglichkeit haben eine Regelung für den Todesfall treffen? Vielleicht möchte manch einer gar nicht, dass seine Daten den Erben bekannt werden.

• Oder vielleicht sollten Accounts mit einem Ablaufdatum versehen werden, das, ohne einen Klick, welcher die Weiterführung bestätigt, zur unwiederbringlichen Löschung des Accounts führt?

• Wie wäre es mit einem digitalen Testament, online hinterlegt bei einer der staatlichen Zertifizierung unterliegenden Stelle, also einer Art Online-Notar? Darin könnte jeder regeln welche Zugangsdaten und Passwörter wem auszuhändigen sind bzw. welche Accounts im Todesfall direkt gelöscht werden sollen.

Ich bin auf Ihre Meinungen und Ideen gespannt. Das Thema ist wichtig und aktuell genug, um hier eine Diskussion in Gang zu bringen. Bitte kommentieren Sie und sagen Sie uns Ihre Meinung.

Timo Schutt
Rechtsanwalt
Fachanwalt für IT-Recht

Schutt, Waetke - Rechtsanwälte

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Timo Schutt - Fachanwalt für IT-Recht, Dozent
Thomas Waetke - Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht, Dozent & Buchautor

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