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Arbeitsschutz: 28 % der Unternehmen ohne Maßnahmen

(PresseBox) (Karlsruhe, )
Eine repräsentative Umfrage im Auftrag der Berufsgenossenschaften und Unfallkassen bei Beschäftigten hat ergeben, dass die Regelmäßigkeit von Schulungen zum Arbeitsschutz mit am schlechtesten abschneidet: Hier gab es nur die Note 2,8. In größeren Unternehmen (zwischen 50-249 Beschäftigte) und im öffentlichen Dienst vergaben die Befragten die schlechtesten Noten.

26 % der Befragten vermissen eine konstruktive Fehlerkultur, und 28 % gaben sogar an, dass es überhaupt keine Maßnahmen gebe, um die Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten konkret zu fördern.

Ab 2017 wollen die Berufsgenossenschaften und Unfallkassen mit einer neuen Präventionskampagne ansetzen. “Sichere und gesunde Arbeit ist die Voraussetzung für nachhaltigen unternehmerischen Erfolg. Dafür wollen wir auch die Unternehmen gewinnen, die noch Nachholbedarf auf diesem Feld haben”, so Dr. Walter Eichendorf, stellvertretender Hauptgeschäftsführer der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV).

Anmerkung von Rechtsanwalt Thomas Waetke:

Die Nichtbeachtung arbeitsschutzrechtlicher Vorschriften kann nicht nur die Kosten des Unternehmens durch krankheitsbedingten Ausfall oder Schwächung erhöhen, sondern auch durch Bußgelder und Strafgelder: Verstöße sind regelmäßig eine Ordnungswidrigkeit bzw. eine Straftat!

Mit Blick auf die oft fehlende Fehlerkultur sei gesagt: Wo Menschen arbeiten, passieren Fehler. Werden durch die Fehler andere Menschen gefährdet oder geschädigt, dann wird es kritisch, da man den Verantwortlichen ggf. einen Vorwurf machen kann:

• Wäre der Fehler im Voraus erkennbar und vermeidbar gewesen?
• Oder: Hätte man aus einem früheren Fehler lernen können/müssen, wodurch der neuerliche Fehler hätte vermieden werden können?

Schlimm genug, wenn ein Fehler passiert. Ein Fehler sollte aber nicht zweimal passieren, ohne dass man versucht hätte, die Wiederholung zu vermeiden; dies kann nämlich auch strafrechtliche Konsequenzen haben, sprich: Man darf ggf. einmal etwas nicht wissen oder ein Risiko nicht erkannt haben, beim ersten Schaden kann man sich aber auf dieses Nichtwissen schon nicht mehr berufen.

Unternehmen sollten also ein “Meldewesen” installieren, mit dem Mitarbeiter (und Dienstleister) ein Problem oder einen Fehler melden können, damit die Verantwortlichen künftig hieraus eine Lehre ziehen und ggf. Veränderungen vornehmen können – das gilt sowohl für den Arbeitsschutz, als auch für den Besucherschutz!

Stolpert ein Mitarbeiter (oder ein Besucher) eine Treppe hinunter, so muss (zumindest) geprüft werden, warum er hinunter gestolpert ist: Persönliches Versagen, organisatorische oder bauliche Mängel? Die Problemmeldung und Prüfung muss auch dann erfolgen, wenn dem gestolperten Mitarbeiter (oder Besucher) im Ergebnis nichts passiert ist: Denn dem nächsten, der herunterstolpert, kann etwas passieren.

Thomas Waetke
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht
Autor eventfaq
Justitiar des Bundesverbandes Veranstaltungssicherheit (bvvs.org)

Schutt, Waetke - Rechtsanwälte

Schutt, Waetke Rechtsanwälte & Fachanwälte - IT-Recht, Veranstaltungsrecht, Urheberrecht

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Timo Schutt - Fachanwalt für IT-Recht, Dozent
Thomas Waetke - Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht, Dozent & Buchautor

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