Kontakt
QR-Code für die aktuelle URL

Story Box-ID: 644523

Schutt, Waetke - Rechtsanwälte Kriegsstraße 37 76133 Karlsruhe, Deutschland http://www.schutt-waetke.de
Ansprechpartner:in Herr Timo Schutt +49 721 120500
Logo der Firma Schutt, Waetke - Rechtsanwälte
Schutt, Waetke - Rechtsanwälte

Arbeitgeber darf Mails der Mitarbeiter nicht ungefragt löschen

(PresseBox) (Karlsruhe, )
Stellt der Arbeitgeber seinen Mitarbeitern einen E-Mail-Account zur Verfügung und hat er die Nutzung nicht ausdrücklich auf betriebliche Zwecke beschränkt, dann darf er den Account und die Mails selbst im Kündigungsfalle nicht einfach ungefragt löschen.

Erst, wenn der Mitarbeiter mitteilt oder sonst wie zu erkennen gibt, dass er die Daten aus dem Account nicht mehr verwenden möchte, ist die Löschung zulässig. Das wurde vom Oberlandesgericht in Dresen entschieden.

Löscht der Arbeitgeber dennoch die Mails, kann der Arbeitnehmer Schadensersatzansprüche gegen den Arbeitgeber durchsetzen.

In dem zu entscheidenden Fall hatte ein Fahrradkurier nach Kündigung des Arbeitsverhältnisses von seinem vorherigen Arbeitgeber, einem Kurierdienst, Herausgabe seiner E-Mails gefordert. Die Herausgabe war aber unmöglich geworden, da der Kurierdienst die Mails gleich nach Ende des Arbeitsverhältnisses gelöscht hatte.

(OLG Dresen, Urteil vom 05.09.2012, Aktenzeichen 4 W 961/12)

Unsere Meinung

Es empfiehlt sich aus vielen verschiedenen Gründen aus der Sicht des Arbeitgebers, durch Betriebsvereinbarung oder Arbeitsanweisung die private Nutzung der zur Verfügung gestellten Accounts ausdrücklich und ausnahmslos zu verbieten. Anderenfalls darf der Arbeitgeber zum Beispiel selbst im Krankheitsfalle nicht ungefragt auf den Account zugreifen, da ja auch dem Datenschutz unterliegende private Mails enthalten sein können.

Um Unmut in der Belegschaft zu vermeiden kann der Arbeitgeber ja daneben einen zweiten, rein privat zu nutzenden Account anbieten.

Gleiches gilt übrigens auch für die erlaubte Privatnutzung des Internetzugangs. Dann kann der Arbeitgeber zum Telekommunikationsanbieter werden mit sehr unschönen rechtlichen Konsequenzen.

Wir beraten und unterstützen Sie bei diesen Fragestellungen sehr gerne. Sprechen Sie uns einfach an.

Timo Schutt
Rechtsanwalt
Fachanwalt für IT-Recht

Schutt, Waetke - Rechtsanwälte

Schutt, Waetke Rechtsanwälte & Fachanwälte - IT-Recht, Veranstaltungsrecht, Urheberrecht

Wir sind hoch spezialisiert auf die Bereiche Veranstaltung & Event, IT & Internet und Urheber & Medien.

Wir vertreten bundesweit Mandanten aus allen Branchen, insbesondere aber aus der Event-, IT- und Medienbranche.

Timo Schutt - Fachanwalt für IT-Recht, Dozent
Thomas Waetke - Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht, Dozent & Buchautor

Für die oben stehenden Stories, das angezeigte Event bzw. das Stellenangebot sowie für das angezeigte Bild- und Tonmaterial ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmeninfo bei Klick auf Bild/Titel oder Firmeninfo rechte Spalte) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber der Texte sowie der angehängten Bild-, Ton- und Informationsmaterialien. Die Nutzung von hier veröffentlichten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Bei Veröffentlichung senden Sie bitte ein Belegexemplar an service@pressebox.de.
Wichtiger Hinweis:

Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die unn | UNITED NEWS NETWORK GmbH gestattet.

unn | UNITED NEWS NETWORK GmbH 2002–2024, Alle Rechte vorbehalten

Für die oben stehenden Stories, das angezeigte Event bzw. das Stellenangebot sowie für das angezeigte Bild- und Tonmaterial ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmeninfo bei Klick auf Bild/Titel oder Firmeninfo rechte Spalte) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber der Texte sowie der angehängten Bild-, Ton- und Informationsmaterialien. Die Nutzung von hier veröffentlichten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Bei Veröffentlichung senden Sie bitte ein Belegexemplar an service@pressebox.de.