Keine Wartezeit und kein Behördengang: Mit i-Kfz können bereits Zulassungen, Wiederzulassungen und Außerbetriebsetzungen vollständig online im Portal vorgenommen werden. Ab dem 1. September geht jetzt die nächste Stufe an den Start: die sofortige Inbetriebsetzung. Damit kann das mit i-Kfz zugelassene Fahrzeug direkt im Straßenverkehr genutzt werden. Dazu muss nur der vorläufige Zulassungsnachweis ausdruckt und sichtbar am Fahrzeug angebracht werden. Die Plaketten werden per Post zugesandt und können später auf die bereits am Fahrzeug angebrachten Kennzeichen geklebt werden.
Hier gibt es Schritt für Schritt die Erklärung, wie man i-Kfz nutzt und welche Voraussetzungen gelten:
Für die oben stehenden Stories, das angezeigte Event bzw. das Stellenangebot sowie für das angezeigte Bild- und Tonmaterial ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmeninfo bei Klick auf Bild/Titel oder Firmeninfo rechte Spalte) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber der Texte sowie der angehängten Bild-, Ton- und Informationsmaterialien.Die Nutzung von hier veröffentlichten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Bei Veröffentlichung senden Sie bitte ein Belegexemplar an service@pressebox.de.
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