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Fristverlängerung für rückwirkende Anträge bis 30. Juni 2011

Bildungs- und Teilhabepaket

(PresseBox) (Hannover, )
Die Frist für rückwirkende Anträge zum Bildungs- und Teilhabepaket soll um zwei Monate bis zum 30. Juni 2011 verlängert werden. Das teilt das Bundesministerium für Arbeit und Soziales mit. Damit können rund 60.000 anspruchsberechtigte Kinder und Jugendliche in der Region Hannover noch bis Ende Juni Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket beantragen, die sie zwischen dem 1. Januar und dem 31. Mai 2011 selbst übernommen haben.

"Die Frist für rückwirkende Anträge zum Bildungs- und Teilhabepaket zu verlängern, haben wir immer gefordert", sagte Sozialdezernent Erwin Jordan von der Region Hannover. "Daher begrüßen wir, dass das längst überfällige Signal aus Berlin nun endlich kommt. Es ist schon bemerkenswert, dass der Bund die Kommunen über seine Pläne erst anderthalb Wochen nach Ablauf der alten Antragsfrist informiert." Noch müssen Bundestag und Bundesrat der neuen Regelung zustimmen. Das Arbeitsministerium geht aber davon aus, dass sich die Gremien noch in diesem Monat dem Vorschlag anschließen werden.

Der Sozialdezernent fordert alle Anspruchsberechtigten auf, die ihnen zustehenden Leistungen nicht verfallen zu lassen und rückwirkend Anträge in den Jobcentern oder Sozialämtern der regionsangehörigen Städte und Gemeinden zu stellen. Erstattet werden bereits ausgelegte Kosten zum Beispiel für eintägige Schulausflüge, für Nachhilfestunden, für die Fahrt zur Schule oder für Mitgliedsbeiträge von Vereinen. Die Anträge können auch formlos gestellt werden.

Anspruchsberechtigt für Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket sind Kindergartenkinder, Schülerinnen und Schüler, die Leistungen nach dem SGB II, dem SGB XII, dem Asylbewerberleistungsgesetz erhalten oder Wohngeld und Kinderzuschlag beziehen. Das Paket besteht aus insgesamt sechs Bausteinen:

Übernahme der Kosten bei der Teilnahme an eintägigen Ausflügen von Kindertageseinrichtungen und Schulen;

Pauschaler Zuschuss von insgesamt 100 Euro pro Schuljahr für notwendige Unterrichtsmaterialien wie Taschenrechner oder Zirkel.

Übernahme der Fahrtkosten bei einem Schulweg von mehr als zwei Kilometern.

Übernahme der Kosten für Nachhilfestunden oder Lernförderung für Schülerinnen und Schüler, deren Versetzung gefährdet ist.

Übernahme der Kosten für ein gemeinsames Mittagessen in der Kindertagesstätte oder Schule - jenseits der Eigenbeteiligung von einem Euro.

Erstattung von bis zu zehn Euro monatlich für Mitgliedsbeiträge in Vereinen, für Kurse zur kulturellen Bildung oder für Freizeiten.

Die Anträge können - je nach Leistungsbezug - bei den zuständigen Jobcentern, den Sozialämtern in den Städten und Gemeinden oder der Familienkasse gestellt werden.

Zuständig für die regionsweite Umsetzung und Abrechung des Bildungs- und Teilhabepakets ist die Region Hannover. Weitere Informationen unter www.hannover.de/bildungspaket.
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