Ab Samstag, 23. Oktober 2021, gelten damit wieder die 3G-Regeln für:
- die Teilnahme an einer Sitzung, Zusammenkunft oder Veranstaltung in geschlossenen Räumen mit mehr als 25 gleichzeitig anwesenden Teilnehmerinnen und Teilnehmern
- die Nutzung von Sportanlagen in geschlossenen Räumen, einschließlich Fitnessstudios, Kletterhallen, Schwimmhallen und ähnlichen Einrichtungen wie Spaßbädern, Thermen und Saunen sowie der jeweiligen Duschen und Umkleiden
- die Nutzung einer Beherbergungsstätte
- Gastgewerbliche Betriebe wie Gaststätten, Restaurants oder Bars
- die Entgegennahme einer Dienstleistung eines Betriebs der körpernahen Dienstleistungen mit Ausnahme von medizinisch notwendigen körpernahen Dienstleistungen
Sie empfehle Gastronomiebetreiben und Sportstätten, grundsätzlich bei 3G zu bleiben. „Dass die 3G-Regeln eine effiziente Methode sind, das Virus nicht weiterzutragen, haben die letzten Monate gezeigt. Das Ziel ist es, schnellstmöglich die Fallzahlen zu sinken. Die 3G-Regeln sind eine Einschränkung, die nicht nur vertretbar, sondern auch vernünftig und angemessen sind. Danke an all diejenigen, die die Regeln akzeptieren und sich nach ihnen richten. Uns allen ist daran gelegen, die Einschränkungen möglichst klein zu halten.“
Gleichzeitig appelliert Hermenau an die Impfbereitschaft: „In der ersten Wochenhälfte haben sich bei den mobilen Impfteams im Tagesschnitt bereits 279 Menschen einen Impfschutz geholt. Die Impfung ist nach wie vor die effizienteste Methode, sich gegen das Coronavirus zu schützen – und übrigens auch die einfachste. Wer den vollständigen Impfschutz hat, muss sich keine größeren Gedanken mehr machen, ob aktuell 3G-Regeln gelten sind oder nicht.“