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Schwellenwerte, Wertgrenzen und Schätzung des Auftragswertes

Seminar des Behörden Spiegel am 11.09.2014, in Bonn

(PresseBox) (Bonn, )
Schwellenwerte, Wertgrenzen und Schätzung des Auftragswertes
11. September 2014, Bonn

Die EU-Schwellenwerte werden von der Europäischen Kommission alle zwei Jahre geprüft und durch Verordnung geändert. Mit Wirkung zum 1. Januar 2014 wurden die Schwellenwerte wie folgt erhöht: Für Bauleistungen auf 5.186.000 Euro, für Liefer- und Dienstleistungsaufträge, die von oberen oder obersten Bundesbehörden ausgeschrieben werden auf 134.000 Euro, für Liefer- und Dienstleistungsaufträge im Sektorenbereich und im Bereich Verteidigung und Sicherheit auf 414.000 Euro sowie für Liefer- und Dienstleistungsaufträge für alle anderen Auftraggeber auf 207.000 Euro.

Die Schätzung des Auftragswertes (Schwellenwertberechnung) ist von zentraler Bedeutung für öffentliche Vergabeverfahren, denn unterhalb der EU-Schwellenwerte gelten andere Vergaberegeln als ab Erreichen der Schwellenwerte. Um so wichtiger ist eine sorgfältige, objektive und realistische Schätzung des Auftragswertes. Doch sind bei der Schätzung des Auftragswertes (Schwellenwertberechnung) einige Besonderheiten zu beachten. So haben unterhalb der Schwellenwerte je nach Vergabeordnung und Bundesland verschiedene Wertgrenzen Einfluss auf die Wahl der Vergabeart.

Das Seminar geht auf die Besonderheiten bei der Schätzung des Auftragswertes ein und zeigt die Bedeutung der Wertgrenzen und Schwellenwerte.

Themenüberblick, 9:30 – 17:30:
• Die Schwellenwerte seit 1.1.2014
• Bedeutung der Schwellenwerte, GPA
• Wertgrenzen unterhalb der Schwellenwerte
• Bedeutung der Wertgrenzen
• Vergabeverfahren unterhalb der Schwellenwerte
• Vergabeverfahren ab Erreichen der Schwellenwerte
• Regeln zum Schätzen des Auftragswertes
• Sachliche und zeitliche Aspekte der Schätzung
• Fehlerhafte Schätzungen
• Auftragsbezogene Regeln der Schätzung
• Objektive Kriterien
• Richtige Einordnung des Auftragsgegenstands
• Umgang mit Optionen, Eventualpositionen
• Unabhängige Aufträge versus Lose
• Dokumentationspflicht
• Folgen mangelhafter oder fehlender Schätzung des Auftragswertes
• Strategien für Auftraggeber und Bieter
• Blick auf die Rechtsprechung

Referent:
Thomas Ferber, Dipl.-Math., Fachverlag Thomas Ferber

Ort:
Das Seminar findet in einem zentralgelegenen Tagungshotel in Bonn statt.

Gebühr:
450,- Euro zzgl. MwSt.

http://www.fuehrungskraefte-forum.de/...

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Behörden Spiegel - die Zeitung für den Öffentlichen Dienst

Der Behörden Spiegel begleitet die öffentliche Verwaltung sowie den Modernisierungsprozess bei Bund, Ländern und Kommunen seit Anbeginn. Deutschlands größte und älteste Zeitschrift für den Staat, seine Beschäftigten, seinen Einkauf und seine Modernisierungsfähigkeit zeigt Monat für Monat in journalistisch kritischer und unabhängiger Berichterstattung Wege zu mehr Effizienz in der staatlichen Verwaltung auf. Dabei steht die Prozessoptimierung und Effizienzsteigerung im Mittelpunkt der Berichterstattung.

Der Behörden Spiegel, das Informationsmedium für den Öffentlichen Dienst mit höchster Akzeptanz, unterliegt der Auflagenkontrolle der IVW. Bei einer Auflage von 104.000 Exemplaren nehmen jeden Monat ca. 370.000 Leser den Behörden Spiegel als Informationsmedium zur Hand, dazu gehören alle Bundes- und Landesministerien und fast alle Kommunen. Der Behörden Spiegel ist somit das meinungsbildende monatliche Fachmedium für Politik in Bund, Ländern und Kommunen, für die Streitkräfte und die Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (BOS).

Um den aktuellen Bedürfnissen der Leser gerecht zu werden, verfügt der Behörden Spiegel zudem über zwei elektronische Newsletter (E-Government Newsletter und Newsletter Netzwerk Sicherheit), die wöchentlich jeweils über 300.000 Leser aus den Zielgruppen erreichen. Sie dienen durch ihre kurzen Darstellungen auch Politikern und Führungskräften mit knappen Zeitbudgets zur Information.

Des Weiteren wird die Leser-Blattbindung durch Verknüpfung der Inhalte im Print wie den Newslettern mit den ergänzenden Angeboten (Cross Media) auf der Homepage www.behoerdenspiegel.de unterstützt. Hintergründe, Tagesaktuelles und Foren sind zum Informationsangebot der Zeitung komplementär.

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