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Rüstungsexportkontrolle aktuell - 19.01.16

(PresseBox) (Bonn, )
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Rüstungsexportkontrolle aktuell: Fokus Iran und Saudi-Arabien
19. Januar 2016, Hamburg
22. April 2016, München

Die neue Bundesregierung verfolgt seit geraumer Zeit eine restriktivere, “härtere” Rüstungsexportpolitik. Diese Politik hat bereits ihre Spuren hinterlassen. Rechtlich bewegt sich diese Politik freilich häufig auf „dünnem Eis“. Genehmigungsversagungen sind nicht selten rechtswidrig oder zumindest angreifbar, insbesondere dann, wenn jeweils kein Waffen-Embargo besteht. Letzteres wurde zuletzt virulent im Fall Saudi-Arabien. Angesichts der zahlreichen Unruheherde und der Krisen auf der Welt, vor allem aber angesichts der zunehmend komplizierten Freund-/Feind-Beziehungen des Westens werden Exporte von Rüstungsgütern an Bedeutung wohl nicht verlieren, sondern gewinnen. Ob und inwieweit die Politik hier eingreifen darf, hängt aber im Rechtsstaat von der Rechtslage ab. Das Außenwirtschaftsrecht befindet sich dabei im Umbruch. Bedeutung hat dies zuletzt für den Iran, wo ein Sanktionsabbau stattfindet, den selbst Experten bislang ratlos zurücklassen. Im Fall Iran entsteht zugleich ein völlig neues Regime von Rüstungsexportkontrollen, wie es in dieser Form bislang unbekannt war.

Mit all diesen wichtigen, aber auch sehr brisanten Fragen setzt sich das Praxisseminar in aktueller Weise auseinander. Ziel sind konkrete, verständliche und umsetzbare Lösungen für Exporteure, aber auch mehr Klarheit über die komplexe Rechtslage für staatliche Akteure, die sich selten der Hürden des Außenwirtschaftsrechts versichern. Hierzu soll zunächst die aktuelle Situation der Rüstungsexportkontrolle analysiert werden. Nach einer Einführung in das Außenwirtschaftsrecht geht es vorrangig um die Möglichkeiten, gegen eine Verschärfung der Genehmigungspraxis und gegen eine illegitime Ablehnungspraxis vorzugehen. Welche Möglichkeiten, aber auch Grenzen aktuell in den Fällen von Exporten nach Saudi-Arabien und Iran bestehen, soll dabei im Mittelpunkt stehen. Zum Abschluss werden die gefundenen Erkenntnisse anhand einer anschaulichen und auch für juristische Laien verständlichen Case Study vertieft.

Themenüberblick, 10:00-16:30 Uhr:

„Lagebericht“: Stürmische Zeiten in der Rüstungsexportkontrolle
  • Der Kurswechsel Gabriels
  • Das Verfahren vor dem BVerfG in Sachen Bundessicherheitsrat
  • Der Fall Rheinmetall (August 2014)
  • Iran, Saudi-Arabien
Das Außenwirtschaftsrecht: Ein Bermuda-Dreieck?
  • Vielfalt der Regeln (GG, EU, Völkerrecht, AWG, AWV)
  • Unterscheidung Dual-Use-Güter / Rüstungsgüter / Kriegswaffen
  • Genehmigung, Genehmigungspflicht, Genehmigungsversagung, Genehmigungswiderruf
Verteidigungsmöglichkeiten
  • Bei einer Versagung der Genehmigung
  • Bei einem Widerruf einer erteilten Genehmigung
  • Bei einer Genehmigung unter Auflagen
  • Bei einer Nichtentscheidung über den Genehmigungsantrag
Fokus Saudi-Arabien
  • Einzelversagung ohne Embargo: Europarechtswidrig!
  • Was ist eine „Menschenrechtsverletzung“?
Fokus Iran
  • Das Iran-Abkommen: Ein Dickicht von Regeln
  • Revolution bei Dual-Use-Gütern?
Case Study: Ablauf einer Genehmigungsversagung mit anschließendem Verwaltungs- und Gerichtsverfahren

Referenten:
  • Prof. Dr. Heiko Höfler ist Rechtsanwalt und Partner im Bereich Öffentliches Wirtschaftsrecht im Hamburger Büro von Bird & Bird. Er ist spezialisiert auf Rechtsfragen des Sicherheits- und Verteidigungssektors und verfügt über 20 Jahre Erfahrung in der öffentlich-rechtlichen Beratung von Unternehmen und staatlichen Institutionen. Zu seinen Klienten zählen eine Reihe von Unternehmen in der Sicherheits- und Verteidigungsbranche, staatliche Institutionen sowie ausländische Regierungen. Prof. Dr. Höfler ist als beorderter Stabsoffizier der Reserve mit den aktuellen Herausforderungen der Bundeswehr und ihrer Verwaltung vertraut.
  • Dr. Viktor Winkler LL.M. (Harvard) ist Rechtsanwalt im Bereich Öffentliches Wirtschaftsrecht im Frankfurter Büro von Bird & Bird. Er verfügt über Erfahrungen in der Exportkontrolle, im Außenwirtschaftsstrafrecht sowie bei Ermittlungsverfahren durch die Zollfahndungsämter. Vor seiner Tätigkeit als Rechtsanwalt war er u. a. im Auswärtigen Amt tätig. Zuletzt hat er einen vielbeachteten Artikel zur Rüstungsexportkontrolle durch die Bundesregierung in der „Legal Tribune Online“ veröffentlicht und ist in den Medien als Experte für das Rüstungsexportrecht gefragt (zuletzt SPIEGEL vom 11. August 2014).
Ort:
Das Seminar findet jeweils in einem zentralgelegenen Tagungshotel statt.

Gebühr:
450,- Euro zzgl. MwSt.

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