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Befreiungsschlag im Vergaberecht

Praktische Auswirkungen der jüngsten EuGH-Rechtsprechung

(PresseBox) (Bonn, )
Endlich ist es soweit: Der EuGH hat sich zu der Vergabepflicht von Grundstücken geäußert. Danach müssen Kommunen ihre Grundstücksverkäufe an Investoren grundsätzlich nicht mehr europaweit ausschreiben. Der Europäische Gerichtshof hat die strenge Rechtsprechung des OLG Düsseldorf mit Urteil vom 25.03.2010 eingeschränkt. Damit dürfen Städte und Gemeinden wieder ohne Vergabeverfahren Investoren für Einkaufszentren, Ärztehäuser und Gewerbeflächen suchen. Das Vergaberecht ist nur noch in Ausnahmefällen zu beachten.

Am 19. Mai 2010 findet daher in Düsseldorf das Praxisseminar "Grundstücksverkäufe: Einmal Ahlhorn und zurück - Praktische Auswirkungen der jüngsten EuGH-Rechtsprechung" des Behörden Spiegel statt, zu dem wir Sie recht herzlich einladen möchten. Das Praxisseminar möchte Auftraggeber wie Investoren kompakt und praxisorientiert über das Urteil und dessen Bedeutung für die kommunale Praxis informieren. Aufgezeigt werden die Hintergründe und Entscheidungsgründe des Europäischen Gerichtshofes, deren Auswirkungen auf den Städtebau sowie Gefahrenquellen bei der Gestaltung von Grundstücksprojekten, die nach wie vor zu einer Vergabepflicht führen können. Konkrete Fallbeispiele über erfolgreiche Vergabeverfahren werden in die neue Rechtslage "übersetzt" und zeigen auf, was bei der Vergabe städtischer Grundstücke zukünftig zu beachten ist. Als Experten werden Rechtsanwältin Dr. Ute Jasper, Leiterin Dezernat Public Sector bei der Sozietät Heuking Kühn Lüer Wojtek und Erfried Schüttpelz, Richter am Oberlandesgericht Düsseldorf und stellvertretender Vorsitzender des Vergabe- und des 2. Kartellsenats referieren und auf Ihre Fragen eingehen.

Weitere Informationen sowie Anmeldung unter: www.fuehrungskraefte-forum.de

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Behörden Spiegel - die Zeitung für den Öffentlichen Dienst

Der Behörden Spiegel begleitet die öffentliche Verwaltung sowie den Modernisierungsprozess bei Bund, Ländern und Kommunen seit Anbeginn. Deutschlands größte und älteste Zeitschrift für den Staat, seine Beschäftigten, seinen Einkauf und seine Modernisierungsfähigkeit zeigt Monat für Monat in journalistisch kritischer und unabhängiger Berichterstattung Wege zu mehr Effizienz in der staatlichen Verwaltung auf. Dabei steht die Prozessoptimierung und Effizienzsteigerung im Mittelpunkt der Berichterstattung.

Der Behörden Spiegel, das Informationsmedium für den Öffentlichen Dienst mit höchster Akzeptanz, unterliegt der Auflagenkontrolle der IVW. Bei einer Auflage von 104.000 Exemplaren nehmen jeden Monat ca. 370.000 Leser den Behörden Spiegel als Informationsmedium zur Hand, dazu gehören alle Bundes- und Landesministerien und fast alle Kommunen. Der Behörden Spiegel ist somit das meinungsbildende monatliche Fachmedium für Politik in Bund, Ländern und Kommunen, für die Streitkräfte und die Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (BOS).

Um den aktuellen Bedürfnissen der Leser gerecht zu werden, verfügt der Behörden Spiegel zudem über zwei elektronische Newsletter (E-Government Newsletter und Newsletter Netzwerk Sicherheit), die wöchentlich jeweils über 300.000 Leser aus den Zielgruppen erreichen. Sie dienen durch ihre kurzen Darstellungen auch Politikern und Führungskräften mit knappen Zeitbudgets zur Information.

Des Weiteren wird die Leser-Blattbindung durch Verknüpfung der Inhalte im Print wie den Newslettern mit den ergänzenden Angeboten (Cross Media) auf der Homepage www.behoerdenspiegel.de unterstützt. Hintergründe, Tagesaktuelles und Foren sind zum Informationsangebot der Zeitung komplementär.

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