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13. Europäischer Polizeikongress

Neue Kompetenzen in der Europäischen Union

(PresseBox) (Bonn, )
Mit der Ratifizierung durch die Tschechische Republik wurde der Vertrag von Lissabon von allen Mitgliedsstaaten der Europäischen Union angenommen und trat offiziell zum 1. Dezember 2009 in Kraft. Durch den Vertrag erhält die EU mehr Kompetenzen in den Bereichen Freiheit, Sicherheit und Recht, wodurch ihre Fähigkeit zur Verbrechens- und Terrorismusbekämpfung erheblich gestärkt werden soll. Auch im Falle von Anschlägen auf die Sicherheit europäischer Bürger soll die EU zukünftig handlungsfähiger werden. Im Bereich der Inneren Sicherheit sieht der Vertrag von Lissabon zunächst eine grundsätzliche Änderung vor. Die bisherige Aufteilung der polizeilichen und justiziellen Zusammenarbeit in Strafsachen soll abgeschafft und dadurch die Durchführung von EU-Maßnahmen erleichtert werden.

Laut Vertragstext entwickelt die Europäische Union eine polizeiliche Zusammenarbeit zwischen allen zuständigen Behörden der Mitgliedsstaaten. Dies umschließt Polizei, Zoll sowie andere auf die Verhütung und Aufdeckung von Straftaten und entsprechende Ermittlungen spezialisierte Strafverfolgungsbehörden. Dementsprechend können nun Parlament und Rat Maßnahmen erlassen die das Einholen, Speichern, Verarbeiten, Analysieren und den Austausch sachdienlicher Informationen betreffen. Zusätzlich beinhalten diese Maßnahmen die Unterstützung bei der Aus- und Weiterbildung von Personal, der Zusammenarbeit bezüglich des Austauschs von Personal und Ausrüstungsgegenständen sowie die Unterstützung der Zusammenarbeit im Bereich der kriminaltechnischen Forschung. Das Parlament erhält dadurch quasi ein Mitbestimmungs- bzw. Vetorecht in Fragen der polizeilichen und justiziellen Zusammenarbeit sowie auch im Bereich der legalen Einwanderung. Mit dieser Ausweitung des Mitentscheidungs- und des Zustimmungsverfahrens wird die Rolle des Europäischen Parlaments erheblich gestärkt. Ausschließlich dem Rat der Europäischen Union obliegt es weiterhin, Maßnahmen im Bereich der gemeinsamen Ermittlungstechniken zur Aufdeckung schwerwiegender Formen der organisierten Kriminalität sowie der operativen Zusammenarbeit der polizeilichen und justiziellen Behörden zu erlassen.

Die Rolle von Europol

Eine entscheidende Veränderung des Lissabon-Vertrags betrifft Europol. Durch die Verordnungen des Vertrags wird die Kontrolle der Tätigkeiten der europäischen Polizeiagentur durch das Parlament festgelegt. An dieser Kontrolle werden zukünftig auch die nationalen Parlamente beteiligt sein.

Gemäß dem ordentlichen Gesetzgebungsverfahren legen Parlament und Rat durch Verordnungen auch den Aufbau, die Arbeitsweise, den Tätigkeitsbereich und die Aufgaben von Europol fest. Zu diesen Aufgaben kann das Einholen, Speichern, Verarbeiten, Analysieren und Austauschen von Informationen gehören, die der Union von Behörden der Mitgliedsstaaten bzw. Drittländern übermittelt werden. Europol obliegt weiterhin die Koordinierung, Organisation und Durchführung von Ermittlungen sowie gemeinsamen operativen Maßnahmen. Diese können gegebenenfalls auch in Verbindung mit Eurojust durchgeführt werden. Operative Maßnahmen darf Europol jedoch nur in Verbindung und Absprache mit den Behörden des Mitgliedsstaats bzw. der Mitgliedsstaaten ergreifen, deren Hoheitsgebiet davon betroffen ist. Die Anwendung von Zwangsmaßnahmen bleibt ausschließlich den zuständigen Behörden der Einzelstaaten vorbehalten.

Im Rahmen des 13. Europäischen Polizeikongress vom 2. bis 3. Februar 2010 in Berlin werden sowohl der Vertrag von Lissabon als auch die neue Rolle Europols in der Sicherheit Europas diskutiert werden. In einer Thesendebatte mit dem Publikum werden Klaus Neidhardt, Präsident der Hochschule der Polizei Münster, Sadik Ahmetovic, Minister für Sicherheit, Bosnien und Herzegowina, Vasile Blaga, Innenminister, Rumänien, Dr. Ole Schröder, Parlamentarischer Staatssekretär im Bundesministerium des Innern und Annemie Turtelboom, Innenministerin Belgien über "Stockholm und Lissabon - Antworten auf die europäische Sicherheits- und Verteidigungsunion" diskutieren. Tom Driessen, Stellvertretender Direktor Europol wird daneben die neuen Aufgaben und Kompetenzen Europols für die Innere Sicherheit in Europa erläutern.

Der Europäische Polizeikongress

Die Kongressreihe "Europäischer Polizeikongress" ist eine international ausgerichtete Fachkonferenz, die sich als Informationsplattform für Polizeien, Sicherheits- und zivile Behörden versteht. Sie ist die größte internationale Fachkonferenz für Innere Sicherheit in der Europäischen Union. Jedes Jahr ist die Konferenz über zwei Tage ein Treffpunkt für rund 1.200 Teilnehmer aus 60 Nationen. Aus europäischen Ländern und Gaststaaten nehmen Vertreter der Kriminal- und Schutzpolizeien, der Grenzpolizeien, der Sicherheits- und Nachrichtendienste sowie der Regierungen und Parlamente teil und pflegen hier den gegenseitigen Informationsaustausch. Der Europäische Polizeikongress wird durch die Zeitung Behörden Spiegel, die größte deutsche Zeitung für den Öffentlichen Dienst, mit Unterstützung durch Partnerorganisationen realisiert.

Weitere Informationen unter www.european-police.eu
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