Mit der Veröffentlichung der Herstellererklärung ist belegt, dass die Software umfassende Sicherheit beim Einsatz elektronischer Signaturen bietet, dass sie hinreichend getestet wurde und dass die dazu gehörenden Handbücher eine sinnvolle Unterstützung für den Anwender bieten.
Sven Sauer, CIO bei OPTIMAL SYSTEMS: „Die qualifizierte elektronische Signatur mit Anbieterakkreditierung kann überall eingesetzt werden, wo eine handschriftliche Signatur notwendig wäre – also überall wo sie die Qualität eines Dokumentes als Urkunde sichern soll“. OPTIMAL SYSTEMS ermöglicht nicht nur die Unverfälschbarkeit und Rechtsgültigkeit digitaler Dokumente, auch einzelne Prozessschritte, Willenserklärungen, Anweisungen oder Freigaben können digital signiert werden.
Das in OS|ECM enthaltene Signaturmodul verfügt über weitere Funktionen neben der Elektronischen Signatur, wie zum Beispiel Funktionen zur Authentifizierung von Dokumenten, Entscheidungen und Prozessen.
Für alle Produkte, die im Zusammenhang mit qualifizierten elektronischen Signaturen genutzt werden, müssen bei der Bundesnetzagentur einschlägige Unterlagen eingereicht werden, welche die Softwaremodule beschreiben und Aussagen zur Erfüllung der gesetzlichen Anforderungen des Signaturgesetzes (SigG) und der Signaturverordnung (SigV) treffen. Die Hinterlegung dieser Unterlagen bildet die Voraussetzung für den Marktzutritt des Produktes. Die nun veröffentlichte Herstellererklärung ist im Amtsblatt der Bundesnetzagentur Nr. 8/2010, Mitteilungs-Nr. 293/2010, Seite 1801 zu finden und kann auf der Website von der Bundesnetzagentur heruntergeladen werden (http://bit.ly/c7lzKi).