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Wirtschaftsprüfer aufgepasst: Können Sie qualifiziert elektronisch unterschreiben?

Bis zum 30. Juni müssen die Anträge auf Begrenzung der EEG-Umlage digital signiert eingereicht werden

(PresseBox) (Berlin, )
Im Juni steht eine wichtige Frist für stromkosten- und handelsintensive Unternehmen und ihre Wirtschaftsprüfer an: Bis zum 30.6. müssen die Anträge für die Begrenzung der EEG-Umlage digital und qualifiziert elektronisch unterschrieben beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) eingereicht werden.

Besondere Ausgleichsregelung für stromkosten- und handelsintensive Unternehmen


Energieversorgungsunternehmen geben die Kosten für den Bezug von Strom aus Erneuerbaren Energien in der Regel an ihre Endverbraucher weiter. Da stromintensive Unternehmen des produzierenden Gewerbes sowie Schienenbahnen von dieser Umlage besonders stark betroffen sind, sieht das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG 2014) eine Besondere Ausgleichsregelung (BesAR) vor. Der Antrag auf Begrenzung der EEG-Umlage ist jeweils zum 30. Juni eines Jahres für das folgende Kalenderjahr zu stellen. Für neugegründete Unternehmen besteht eine verlängerte Ausschlussfrist (30. September).

Qualifizierte elektronische Unterschrift zwingend notwendig

Die Anträge auf die Begrenzung der EEG-Umlage müssen seit diesem Jahr elektronisch über das vom BAFA eingerichtete Online-Portal ELAN-K2 eingereicht werden, eine Übersendung der Antragsunterlagen per E-Mail ist nicht zulässig. Das BAFA sieht das Einstellen einer vom Wirtschaftsprüfer autorisierten elektronischen Kopie des Prüfungsvermerks / der Bescheinigung einschließlich der Anlagen vom zu prüfenden Unternehmen in Form eines PDF-Dokumentes vor. „Zur Autorisierung des Antrages muss das Dokument vom Wirtschaftsprüfer mit einer qualifizierten elektronischen Signatur versehen werden“, weiß Carsten Jenß, Senior Consultant der OpenLimit SignCubes GmbH (www.openlimit.com) in Berlin. „Das BAFA-System erlaubt die Dateiformate PDF, P7M und P7S. Andere Dateiformate sowie einfache oder fortgeschrittene elektronische Signaturen werden nicht akzeptiert.“

Rechtzeitige Überprüfung der sicheren Signaturerstellungseinheit empfohlen


Als Hersteller von Signatursoftware für den Einzelplatz- und Serverbereich kennt OpenLimit die Bedürfnisse der Wirtschaftsprüfer. „Wir empfehlen allen betroffenen Unternehmen, sich rechtzeitig über die technischen und rechtlichen Anforderungen, die für die qualifizierte elektronische Signatur des Prüfungsvermerks erforderlich sind, zu informieren und sicherzustellen, dass sie alle Kriterien erfüllen können“, empfiehlt Jenß. Mit der Signatursoftware von OpenLimit können die Anträge rechtskonform und unkompliziert elektronisch unterschrieben werden. Auch die erforderliche Sichtprüfung, ob das PDF-Dokument dem originalen Prüfungsvermerk der Anlagen vollständig entspricht, ist im Lösungsportfolio des Signaturexperten enthalten.

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Wirtschaftsprüfer aufgepasst: Können Sie qualifiziert elektronisch unterschreibe

OpenLimit Holding AG

Die OpenLimit SignCubes AG wurde im Jahr 2002 gegründet und ist eine hundertprozentige Tochtergesellschaft der börsennotierten OpenLimit Holding AG. Die Gesellschaft hat ihren Sitz in Baar, Schweiz und eine Tochtergesellschaft in Berlin, Deutschland. Die Unternehmensgruppe beschäftigt mehr als 60 hochqualifizierte Mitarbeiter.

OpenLimit steht für den sicheren elektronischen Handschlag. Wir ermöglichen mit unseren Technologien, dass Menschen und Maschinen weltweit ohne Einschränkungen sicher, nachweisbar und identifizierbar kommunizieren können. Wir entwickeln Basistechnologien und Produkte in den folgenden Bereichen: rechtssichere Signaturverfahren, digitale Langzeitarchivierung, sichere Datenübertragung und digitale Identitäten. Unsere Lösungen sind integraler Bestandteil von Produkten der führenden Hersteller von IT-Anwendungen und erreichen Unternehmen, Behörden, Institutionen sowie private Haushalte. Um unsere Mission eines sicheren elektronischen Handschlages zu verwirklichen, gehen wir gezielte strategische Entwicklungs- und Vertriebspartnerschaften ein.
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