Als Inhaltsstoff in Kosmetik schützt es Duftstoffe und Farben in Produkten wie Cremes, Parfüms, Seifen oder Kunststoffverpackungen vor der Zerstörung durch UV-Strahlung, aber auch als blumiger Geruchstoff kann er eingesetzt werden.
Laut der VO 2022/692 vom 16. Februar 2022, welche ab 1. Dezember 2023 in Kraft tritt, zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 wurde die Verbindung Benzophenon (CAS-Nr. 119-61-9) als Kancerogen der Kategorie 1B eingestuft.
Gemäß Art. 15 Abs. 2 der Kosmetik VO dürfen in kosmetischen Mitteln die Stoffe der Kategorie 1A und 1B nicht verwendet werden. Das bedeutet, dass ab dem 1. Dezember 2023 kosmetische Mittel, die Benzophenon enthalten, in allen Mitgliedsstaaten der EU nicht mehr auf dem Markt bereitgestellt werden dürfen.
IARC äußert schon früh mögliche kancerogene Wirkung
Vereinfacht kann man die Funktionsweise des Inhaltsstoffes so beschreiben, dass er aufgrund des aromatischen Benzolrings die Energie des UV-Lichts abfangen und abgemildert an die Umgebung abgeben kann. Dadurch wird nicht nur unsere Haut vor Sonnenbrand geschützt, sondern chemische Substanzen auch vor Veränderungen durch die Sonneneinstrahlungen bewahrt.
Die IARC (international agency for research on cancer) haben Benzophenon bereits früh als möglicherweise krebserzeugend eingestuft. Verschiedene Studien und darauf aufbauende Forschungen bekräftigten die Vermutung der IARC in den Jahren darauf. Die Europäische Kommission reagierte auf die neusten Forschungsergebnisse und untersagt den zukünftigen Gebrauch des UV-Filters in Kosmetika gänzlich.
Nölken stellt vorsorglich um
Kunden und Partnerunternehmen der Nölken Hygiene Products GmbH haben die Gewissheit, dass der farblose Inhaltsstoff baldmöglichst und noch vor Eintritt der neuen Verordnungsänderung nicht mehr Teil der ausgelieferten Waren sein wird.
Die Zusammensetzung der betroffenen Produkte wurde in den vergangenen Wochen sukzessive angepasst und die im Lager stehenden Restbestände werden im Laufe des nächsten Jahres umgestellt sein.
Die Firma Nölken stellt so sicher, dass Produkte aus der eigenen Herstellung frühzeitig auf dem aktuellsten Stand der Rechtsprechung sind und für Verbraucher nicht länger eine potenzielle Gefahr darstellen.