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Exzessives Mobbing soll strafbar werden

(PresseBox) (Berlin, )
Die Nichtregierungsorganisation naiin fordert die Einführung eines Straftatbestandes, der exzessives Mobbing gegen Kinder und Jugendliche als besondere Form der psychischen Gewaltausübung ausdrücklich unter Strafe stellt. Das geht aus einem Schreiben hervor, das die Organisation in den vergangenen Tagen an alle Abgeordneten des Deutschen Bundestages sowie an die zuständigen Minister der Bundesregierung übermittelt hat. Täglich werden nach Angaben von naiin Zigtausende Kinder und Jugendliche in fast jeder Schule in Deutschland erniedrigt, gepeinigt und psychisch gequält. Studien zufolge sind bereits zwischen 15 und 30 Prozent der Schüler betroffen. Im Internet setzt sich das Mobbing zudem außerhalb der Schulzeit sowie in den Ferien fort.

Die Folgen exzessiven Mobbings sind für die jungen Opfer teils sehr gravierend und haben Auswirkungen auf ihr gesamtes Leben: Ein nicht unerheblicher Teil der jungen Mobbing-Opfer entwickelt suizidale Gedanken. Einige zeigen selbstverletzendes Verhalten. Weitere Kinder und Jugendliche unternehmen Suizidversuche, von denen wiederum einige vollendet werden. "Exzessives Mobbing ist eben nicht 'Kinder sind einfach nur Kinder'. Es ist nicht eine einfache Beleidigung, Verleumdung oder Körperverletzung, sondern es ist destruktiv, schadet unserer Gesellschaft und ist eine Bedrohung für das gesundheitliche Wohlergehen vieler Kinder und Jugendlicher, die auf den Schutz der Gesellschaft zwingend angewiesen sind. Exzessives Mobbing ist eine besondere Form psychischer Gewaltausübung, als solche folgenschwer und demnach explizit unter Strafe zu stellen", betont Dennis Grabowski, 1. Vorsitzender von naiin (www.naiin.org).

Darüber hinaus fordert die gemeinnützige Organisation vom Gesetzgeber im Besonderen auch das so genannte "Bullicide" unter Strafe zu stellen. Dabei werden Minderjährige - ganz gleich ob online oder offline - mit der Intention gemobbt, sie in den Suizid zu treiben. "Schon die Schwere der Folgen, die exzessives Mobbing in vielen Fällen nach sich zieht, begründet dessen Aufnahme als eigenständiger Straftatbestand in den Straftatenkatalog. Darüber hinaus sind viele Peiniger bereits strafmündig. Der Rechtsstaat sollte daher in die Lage versetzt werden, dieses Phänomen vollumfänglich erfassen zu können", erklärt Dennis Grabowski.

Von einem eigenständigen Straftatbestand erhofft sich naiin zudem klare Signale in die Gesellschaft - ein Signal der Abschreckung an die Täter und deren Elternhäuser, ein Signal der besonderen Wachsamkeit sowie des Engagements an die Schulen und Lehrkräfte sowie ein Signal der Unterstützung an die zahlreichen Opfer. "Die Einführung eines entsprechenden Straftatbestandes wäre natürlich nur ein erster Schritt, dem viele weitere auf Länder- und kommunaler Ebene folgen müssen. Aber dieser erste Schritt - diese weitere Regel für ein friedliches, gesellschaftliches Zusammenleben und der damit verbundene Konsens, dass Mobbing Unrecht ist - ist im Kampf gegen Mobbing unerlässlich", bekräftigt der naiin-Vorsitzende.

Weitere Informationen unter www.naiin.org

naiin - no abuse in internet e.V.

naiin - no abuse in internet (Aussprache: "nein") wurde am 18. August 2000 von Vertretern der Zivilgesellschaft, Internet-Wirtschaft und Politik gegründet. Als gemeinnützige Nichtregierungsorganisation setzt sich naiin seitdem weltweit gegen alle Formen der Online-Kriminalität sowie für die Stärkung von Bürgerrechten und für einen verbesserten Verbraucher- und Datenschutz im Internet ein. Dabei ist naiin dank seiner gemeinsam von Netzgemeinde und Internet-Wirtschaft finanziell getragenen Struktur so einzigartig wie unabhängig. So unterstützen weltweit bereits zahlreiche Unternehmen und zahllose Verbraucher die Organisation.

naiin betreibt eine der weltweit größten Internet-Beschwerdestellen, bei der Nutzer illegale Inhalte, auf die sie im Internet zufällig gestoßen sind, beanstanden können. In seinen Eigenschaften als Selbstregulierungs- sowie Verbraucherschutzorganisation geht naiin den eingehenden Beschwerden nach und ergreift technische sowie juristische Maßnahmen gegen rechtswidrige Inhalte und deren Urheber. Dabei arbeitet naiin weltweit mit Internet-Diensteanbietern - so genannten Providern - und mit Strafverfolgungsbehörden zusammen. In Deutschland ist die Beschwerdestelle für illegale Internet-Inhalte direkt unter www.beschwerdestelle.de erreichbar.

Internet: www.naiin.org

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