Mit Touchscreen-Waagen der UC Evo Line von METTLER TOLEDO eröffnen sich vielfältige Möglichkeiten, die Weitergabe von Allergen-Informationen zu unterstützen und das Servicepersonal zu entlasten. Verkaufskräfte können direkt am Touchscreen PLU-basiert die Allergen-Informationen der Artikel einsehen und Kunden sachkundig informieren. Auch Aushilfen und weniger geschulte Kräfte erhalten so die Informationsgrundlage, um fundiert und korrekt Auskunft zu geben. Allergen-Informationen lassen sich direkt an der Waage auf einen Bon oder ein separates Etikett drucken. Ferner haben Verkaufskräfte die Möglichkeit, auf Nachfrage die Produkt-Informationen direkt an den Kundenbildschirmen der Waage einzublenden. Dank der Preis- und Gewichtsanzeige am selben Bildschirm ist den Einblendungen die Aufmerksamkeit sicher. Die Prozessmodelle können dabei helfen, die neuen Regelungen richtlinienkonform umzusetzen, den Einsatz zusätzlicher Schilder und Geräte am POS zu vermeiden und Personal zu entlasten.
Produkte der Frischetheke besonders betroffen
Die Allergen-Informationen müssen laut EU-Verordnung unter anderem für Fleisch- und Wursterzeugnisse, Käsespezialitäten, Feinkostsalate, Snacks, zubereitete Gerichte und andere lose Ware zur Verfügung stehen. Das "wie" der Informationsweitergabe kann jeder EU-Mitgliedstaat auf nationaler Ebene regeln. Ein Vorschlag des Gesetzgebers in Deutschland für eine nationale Durchführungsverordnung steht derzeit noch aus. Vielfältige und flexible Prozessmodelle zur Kundeninformation an PC-basierten Thekenwaagen von METTLER TOLEDO ermöglichen es Retailern schon jetzt, vorauszuplanen und kommende Regelungen schnell umzusetzen.
Hintergrund: EU-Verordnung 1169/2011
Die EU-Verordnung regelt die Deklaration von verpackten und lose verkauften Produkten neu. Zu den verpflichtenden Angaben bei vorverpackter Ware gehören eine hervorgehobene Kennzeichnung enthaltener Allergene und eine vollständige Nährwerttabelle. Hinzu kommen Angaben wie die Bezeichnung des Lebensmittels, die Herkunft und weitere produktbezogene Vorschriften. Bei loser Ware müssen Informationen zu enthaltenen Allergenen für den Kunden verfügbar sein. Ab 13. Dezember 2014 werden die Regelungen zur Allergenkennzeichnung zur Pflicht. Ab 13. Dezember 2016 ist eine Nährwerttabelle bei vorverpackten Produkten zwingend gefordert.
Weitere Informationen sind unter www.mt.com/retail-foodsafety verfügbar.