Oft verdienen ALG-II-Empfänger nicht regelmäßig hinzu, sondern nehmen einen befristeten Job an, zum Beispiel als Aushilfe für Saisonjobs. Über einen überschaubaren Zeitraum verdienen Sie dann so viel, dass ihr zuständiges Job-Center eigentlich die Geldleistung vermindern oder gar einstellen müsste.
Hier zeigen sich die Hartz-IV-Reformer nachsichtig mit den Gelegenheitsjobbern: Um den Job-Centern einen zu hohen Verwaltungsaufwand zu ersparen, dürfen einmalige Einnahmen (beispielsweise Lohnzahlungen, Weihnachtsgeld , Steuerrückerstattung) auf mehrere Monate aufgeteilt und nur die Teilsummen angerechnet werden. Der Leistungsanspruch und der Versicherungsschutz bleibt erhalten.
Bleibt nur noch zu erwähnen, dass befristete Jobs nicht bei der Karriere Job Plattform Monster zu finden sind, sondern eher in der Arbeitsagentur oder auf spezialisierten Jobbörsen wie z.B: www.gelegenheitsjobs.de