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Card-in-card Lösungen

Card-in-card Lösungen: So sieht die Zukunft aus

(PresseBox) (Zürich, )
Bereits heute bieten vier LEGIC Lizenzpartner advant card-in-card Lösungen als Teil ihres Kartenportfolios an. In Zukunft sollen weitere folgen, denn diese Technologie erlaubt es zum Beispiel, eine Kreditkarte auch als Mitarbeiterausweis zu verwenden.

Um die Kombination von Zusatzanwendungen beispielsweise auf einer Kreditkarte zu ermöglichen, verwendete man bisher häufig Hybridkarten mit mehreren einzelnen Chips. Mit der LEGIC advant card-in-card Lösung steht heute eine zeitgemässe, kosteneffiziente und flexible Alternative zur Verfügung, bei der ein Java Card™ Applet auf den bestehenden Chip aufgespielt wird. Dies erlaubt auf einfache und sichere Art und Weise, die Funktion der Karte mit Anwendungen wie Zutrittskontrolle, Zeiterfassung, PC-Login und vielem mehr zu erweitern.

Bereits vier Anbieter sind zertifiziert

Mittlerweile haben vier Anbieter die Sicherheitszertifizierung von LEGIC erhalten und bieten card-in-card Lösungen auf dem Markt an. Zu diesen Anbietern zählen exceet Card Group, PAV Card, Cardag Deutschland sowie Oberthur Technologies. In den Produkten von PAV Card und Cardag können mithilfe des LEGIC Applets beliebige Anwendungen wie Zutrittskontrolle, Zeiterfassung oder bargeldloses Bezahlen mit PKI-gestützten Anwendungen wie PC-Authentisierung und Single-Sign-On kombiniert werden. Dadurch erübrigt sich für die Mitarbeitenden der Einsatz mehrerer Ausweise. Gleichzeitig nutzt das LEGIC Applet den PKI-Chip, reduziert damit die Kartenkosten und bedient sich der hohen Sicherheit der zugrundeliegenden Hardware.

Kreditkarten als Alleskönner

Exceet Card Group und Oberthur Technologies sind vom Bankengewerbe zertifizierte Anbieter von kontaktlosen Kreditkarten, die ebenfalls mit dem LEGIC Applet versehen werden können. Advant on credit card Lösungen erlauben es, die Kreditkarte auch als Eintrittskarte für Stadien, für elektronisches Ticketing in öffentlichen Verkehrsmitteln und als Firmenausweis in mittelständischen Unternehmen zu verwenden. Banken erleichtern ihren Kunden dadurch den Einsatz und die Akzeptanz der neuen kontaktlosen Kreditkarten, und Betreiber sparen sich die Ausgabe eines eigenen Ausweises. Das aktuelle Portfolio zertifizierter Hersteller der LEGIC advant card-in-card Lösungen sowie die freigegebenen Chipplattformen finden Sie auf der Übersicht “Released smart card platforms for LEGIC card-in-card solutions” auf unserer Webseite www.legic.com.

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LEGIC Identsystems AG

LEGIC steht für ein internationales Netzwerk aus Unternehmen und Experten im Bereich der kontaktlosen Personenidentifikation. Wir entwickeln und vertreiben Hardware, Software und Services für Anwendungen wie Zutrittskontrolle, Zeiterfassung und bargeldloses Bezahlen. Auf Basis dieser Technologie-Plattform realisieren über 250 Partner-Unternehmen verlässliche ID-Systeme. Seit 1992 treibt uns die Vision an, Menschen und Organisationen mit flexiblen Lösungen zu einem sicheren und unkomplizierten Alltag zu verhelfen.

Die LEGIC Technologie-Plattform beinhaltet Transponder- und Leserchips sowie Software und Services zur einfachen Verwaltung von Berechtigungen und Anwendungen. Wir beraten Endanwender umfassend bei der Konzeption ihres ID-Systems und unterstützen Lizenzpartner bei der Entwicklung und Vermarktung von Produkten auf Basis der LEGIC Technologie-Plattform.

Mit unserem Netzwerk identifizieren sich weltweit 150 Millionen Menschen.

Für die oben stehenden Stories, das angezeigte Event bzw. das Stellenangebot sowie für das angezeigte Bild- und Tonmaterial ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmeninfo bei Klick auf Bild/Titel oder Firmeninfo rechte Spalte) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber der Texte sowie der angehängten Bild-, Ton- und Informationsmaterialien. Die Nutzung von hier veröffentlichten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Bei Veröffentlichung senden Sie bitte ein Belegexemplar an service@pressebox.de.
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