Der Prüfung wurden alle wesentlichen Anforderungen an den Datenschutz zugrundegelegt, die sich unter anderem aus den Inhalten der aktuellen IT-Grundschutz-Kataloge, dem Anforderungskatalog für die Begutachtung von IT-Produkten im Rahmen des Gütesiegelverfahrens beim ULD SH sowie aus dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG), dem Telemedien- und dem Telekommunikationsgesetz ergeben. Der mit der Durchführung beauftragte Prüfer, Herr Prof. Dr. Rainald Schöneberg, der seit Jahren das Lehrgebiet 'IT-Sicherheit und IT-Recht, insbesondere Datenschutz' am Fachbereich Technische Betriebswirtschaft der Fachhochschule Südwestfalen vertritt, bewertete als "vorbildlich (...), dass bei der im Gutachten empfohlenen Administration, Installation und Konfiguration die Prinzipien der Datensparsamkeit, der Zweckbindung und der Transparenz ohne Ausnahme beachtet werden. Personenbezogene Daten werden automatisch nur im erforderlichen Umfang erhoben oder verwendet (...)."
Nach Identifikation und Prüfung der technischen und organisatorischen Maßnahmen zur Sicherstellung der Datenschutzkonformität im Sinne der Anlage zu § 9 Satz 1 BDSG verlieh der Gutachter der Kaseya Software MSE K2, Version 6.0, in den Aspekten Zutritts-, Eingabe- und Verfügbarkeitskontrolle das Prädikat "vorbildlich". Als "weitgehend vorbildlich" oder "sehr hoch" wurde die Datenschutzkonformität in den Bereichen Zugangs-, Zugriffs-, Weitergabe-, Auftrags- und Zweckbindungskontrolle bewertet.
Für Alexander Lodenkemper, Country Manager Germany bei Kaseya ist Datenschutzkonformität ein wesentliches Kriterium, das bei der Wahl einer IT-Systemmanagementlösung erfüllt sein muss. "Mit diesem Gutachten im Rücken können Systemhäuser die Vorbehalte vieler Kunden gegenüber dem Einsatz einer IT-Systemmanagementplattform zerstreuen und die Vorteile von proaktiven IT-Services für beide Seiten voll ausschöpfen. Für Unternehmen, die ihre IT-Services an ein Systemhaus auslagern wollen, ergibt sich durch dieses Gutachten ein wichtiges Kriterium, an dem die Leistung von Lösungsanbietern gemessen werden kann."
Bereits seit Herbst letzten Jahres können interessierte IT-Serviceanbieter eine Zusammenstellung von rechtlichen Aspekten von Managed Services in Form von FAQs auf der Kaseya Website kostenlos unter http://www.kaseya.de/... nach Registrierung herunterladen. Darüber hinaus bietet Kaseya seinen Kunden beim Kauf von Lizenzen Musterverträge für Managed-Services-Leistungen zwischen Systemhäusern und Endkunden an, die durch einen Fachanwalt für IT-Recht erarbeitet wurden. Zusammen mit dem aktuellen Gutachten bietet Kaseya damit Systemhäusern und Endkunden gleichermaßen eine sehr gute rechtliche Basis für den Einsatz seiner IT-Systemmanagementplattform, die den strengen Datenschutzbestimmungen in Deutschland genügt.
Eine Kurzfassung des Gutachtens steht per Download auf der Kaseya Website unter http://www.kaseya.de/... zur Verfügung. Die ausführlichen Prüfergebnisse können Interessenten nach Registrierung ebenfalls unter diesem Link auf der Kaseya Website abrufen.