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Canada One erwirbt Option auf Erwerb einer Beteiligung von 100% am Kupferprojekt CM1, Princeton, British Columbia

(PresseBox) (Vancouver, B.C., Kanada, )
Canada One Mining Corp. („Canada One“ oder das „Unternehmen“) (TSXV: CONE) (OTC: COMCF) (FWB: AU31) gibt bekannt, dass es eine Vereinbarung (die „Optionsvereinbarung“) eingegangen ist, gemäß der es eine Option auf den Erwerb einer 100-prozentigen Beteiligung am Kupferprojekt CM1 (das „Konzessionsgebiet“) von unabhängigen Verkäufern (die „Verkäufer“) erhält. Das Konzessionsgebiet liegt neben dem Vorzeigeprojekt des Unternehmens, dem Projekt Copper Dome, in Princeton, British Columbia.

Peter Berdusco, President und CEO von Canada One, sagte dazu: „Wir erwerben weiterhin wichtige Konzessionsgebiete zu diesem an den Märkten günstigen Zeitpunkt und freuen uns, CM1 zu unserer umfangreichen Landposition direkt südlich von Hudbays Mine Copper Mountain hinzufügen zu können. Canada One konzentriert sich auf erstklassige Mineralgürtel mit Infrastruktur und Potenzial für die Entdeckung abbaubarer Lagerstätten. CM1 vergrößert unsere Landposition auf Copper Dome, und wir freuen uns darauf, Explorationskampagnen durchzuführen, um das Entdeckungspotenzial freizusetzen.“

Höhepunkte des Konzessionsgebiets CM1

-          rund 1.054 Hektar groß

-          an das Vorzeigeprojekt des Unternehmens, das Projekt Copper Dome, angrenzend

-          liegt 4 km südlich von Hudbay Minerals produzierender Mine Copper Mountain (1.132 Mt mit 0,22% Cu; 0,09 g/t Au; 0,64 g/t Ag; Gesamt nachgewiesene und angedeutete Ressourcen1,2)

-          Konzessionsgebiet enthält das Kupfervorkommen Ox (eingesprengter Chalkopyrit-Magnetit)

-          Alterierte Porphyrintrusionen in mafischen Vulkangesteinen der Nicola Group

-          Umfangreicher Alterationsfußabdruck vom Porphyr-Stil (Chlorit-Epidot-Kalk-Silikat-Skarn)

-          Relativ unterexploriert

Konditionen der Transaktion

Gemäß den Konditionen der Optionsvereinbarung erhält das Unternehmen das Recht, eine Beteiligung von 100% an dem Konzessionsgebiet zu erwerben. Im Gegenzug muss es eine Reihe von Barzahlungen von insgesamt 225.000 $ leisten, insgesamt 2 Mio. Stammaktien des Unternehmens (die „Aktien“) ausgeben und Ausgaben von 225.000 $ auf dem Konzessionsgebiet tätigen. Das Unternehmen muss die Barzahlungen, Aktienausgaben und Ausgaben gemäß untenstehenden Bedingungen leisten, damit die Optionsvereinbarung weiterhin Gültigkeit hat:

-          600.000 Aktien und 12.500 $ in bar innerhalb von fünf Arbeitstagen nach Erhalt der Genehmigung der Optionsvereinbarung durch die TSX Venture Exchange (die „TSXV-Genehmigung“);

-          weitere 350.000 Aktien und 25.000 $ in bar an oder vor dem ersten Jahrestag der TSXV-Genehmigung;

-          weitere 350.000 Aktien und 37.500 $ in bar an oder vor dem zweiten Jahrestag der TSXV-Genehmigung;

-          weitere 350.000 Aktien und 50.000 $ in bar an oder vor dem dritten Jahrestag der TSXV-Genehmigung;

-          weitere 350.000 Aktien und 100.000 $ in bar an oder vor dem vierten Jahrestag der TSXV-Genehmigung;

-          Ausgaben auf dem Konzessionsgebiet in Höhe von 50.000 $ vor dem 15. Oktober 2024 tätigen;

-          weitere Ausgaben in Höhe von 75.000 $ auf dem Konzessionsgebiet vor dem 15. Oktober 2025 tätigen; und

-          weitere Ausgaben in Höhe von 100.000 $ auf dem Konzessionsgebiet vor dem 15. Oktober 2026 tätigen.

Davon ausgehend, dass das Unternehmen die Option ausübt und das Grundstück erwirbt, unterliegt es einer Nettoschmelzabgabe von zwei Prozent (2,0%) zugunsten der Verkäufer auf die auf dem Konzessionsgebiet produzierten Mineralprodukte. Fünfzig Prozent (50%) der Nettoschmelzabgabe können jederzeit von den Verkäufern gegen eine einmalige Barzahlung in Höhe von 1 Mio. $ zurückgekauft werden.

Abschluss der Transaktion

Der Abschluss der Transaktion ist an eine Reihe von Bedingungen geknüpft, einschließlich des Abschlusses einer möglichen erforderlichen Finanzierung, der Genehmigung durch die TSX Venture Exchange und der Erfüllung anderer Abschlussbedingungen, die bei Transaktionen dieser Art üblich sind.

Die Transaktion kann erst dann abgeschlossen werden, wenn die erforderlichen Genehmigungen eingeholt und die ausstehenden Bedingungen erfüllt wurden. Es kann nicht garantiert werden, dass die Transaktion wie vorgeschlagen oder überhaupt abgeschlossen werden kann. Im Zusammenhang mit der Transaktion fallen keine Vermittlungsgebühren oder -provisionen an.

Referenzen
  1. Klue, R., Redmond, P., Alberto, L.C., Simonian, B., Humala, A., Weston, S., 2022.  COPPER MOUNTAIN MINE LIFE-OF-MINE PLAN AND 65 KT/D EXPANSION STUDY UPDATE NI 43-101 TECHNISCHER BERICHT BRITISH COLUMBIA, KANADA.  Datum des Berichts: 30. September 2022. Datum des Inkrafttretens: 1. August 2022.
  2. Die Mineralressourcenschätzung der Mine Copper Mountain umfasst eine nachgewiesene Ressource von 597 Mt @ 0,23% Kupfer, 0,10 g/t Gold, 0,71 g/t Silber, eine angedeutete Ressource von 535 Mt @ 0,20% Kupfer, 0,09 g/t Gold, 0,57 g/t Silber und eine vermutete Ressource von 446 Mt @ 0,19% Kupfer, 0,09 g/t Gold, 0,54 g/t Silber.
Qualifizierter Sachverständiger

Alle wissenschaftlichen und technischen Informationen in dieser Pressemitteilung wurden von Daniel MacNeil, PGeo, erstellt oder von ihm genehmigt. Herr MacNeil ist ein qualifizierter Sachverständiger im Sinne von National Instrument 43-101 - Standards of Disclosure for Mineral Projects.

Kontaktdaten

Für weitere Informationen besuchen Sie bitte die Website des Unternehmens (www.canadaonemining.com) oder kontaktieren Sie das Unternehmen per E-Mail an ir@strategixir.com oder unter der Rufnummer 1.877.844.4661.

Für das Board of Directors von

CANADA ONE MINING CORP.

Peter Berdusco

President und Chief Executive Officer

Canada One Mining Corp.

#250 – 750 West Pender St.

Vancouver, British Columbia, V6C 2T7

Zukunftsgerichtete Aussagen

Diese Pressemitteilung enthält bestimmte „zukunftsgerichtete Informationen“ und „zukunftsgerichtete Aussagen“ (zusammenfassend „zukunftsgerichtete Aussagen“) im Sinne der geltenden kanadischen Wertpapiergesetze. Alle hierin enthaltenen Aussagen, mit Ausnahme von Aussagen über historische Fakten, unter anderem Aussagen über die zukünftige betriebliche oder finanzielle Leistung des Unternehmens, sind zukunftsgerichtete Aussagen. Zukunftsgerichtete Aussagen sind häufig, jedoch nicht immer, durch Wörter wie „erwartet“, „antizipiert“, „glaubt“, „beabsichtigt“, „schätzt“, „potenziell“, „möglich“ und ähnliche Ausdrücke gekennzeichnet, oder durch Aussagen, wonach Ereignisse, Bedingungen oder Ergebnisse eintreten oder erreicht werden „werden“, „können“, „könnten“ oder „sollten“. Zukunftsgerichtete Aussagen in dieser Pressemitteilung beziehen sich unter anderem auf Aussagen über den Abschluss der Transaktion und den Erhalt etwaiger erforderlicher Genehmigungen. Die tatsächlichen zukünftigen Ergebnisse können erheblich abweichen. Es kann nicht garantiert werden, dass sich solche Aussagen als zutreffend erweisen, und die tatsächlichen Ergebnisse und zukünftigen Ereignisse können erheblich von den in solchen Aussagen erwarteten abweichen. Zukunftsgerichtete Aussagen spiegeln die Überzeugungen, Meinungen und Prognosen an dem Tag wider, an dem die Aussagen gemacht werden, und basieren auf einer Reihe von Annahmen und Schätzungen, die zwar von den jeweiligen Parteien als vernünftig erachtet werden, aber naturgemäß erheblichen geschäftlichen, technischen, wirtschaftlichen und wettbewerbsbezogenen Unsicherheiten und Unwägbarkeiten unterliegen. Viele bekannte und unbekannte Faktoren können dazu führen, dass die tatsächlichen Ergebnisse, Leistungen oder Errungenschaften erheblich von den Ergebnissen, Leistungen oder Errungenschaften abweichen, die in solchen zukunftsgerichteten Aussagen zum Ausdruck gebracht oder impliziert werden, und die Parteien haben Annahmen und Schätzungen vorgenommen, die auf vielen dieser Faktoren beruhen oder mit ihnen zusammenhängen. Zu diesen Faktoren gehören unter anderem der Zeitplan, der Abschluss und die Lieferung der erwähnten Bewertungen und Analysen. Die Leser sollten sich nicht vorbehaltlos auf die in dieser Pressemitteilung enthaltenen zukunftsgerichteten Aussagen und Informationen über diese Zeitpunkte verlassen. Sofern dies nicht gesetzlich vorgeschrieben ist, übernimmt das Unternehmen keine Verpflichtung, die zukunftsgerichteten Aussagen über Überzeugungen, Meinungen, Prognosen oder andere Faktoren zu aktualisieren, falls sich diese ändern sollten, es sei denn, dies ist gesetzlich vorgeschrieben.

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