Kontakt
QR-Code für die aktuelle URL

Story Box-ID: 255460

intersoft consulting services AG Beim Strohhause 17 20097 Hamburg, Deutschland http://www.intersoft-consulting.de
Ansprechpartner:in Frau Heike Schug +49 40 808108256

Regelung der Privatnutzung von E-Mails: Datenschutz im Firmeninteresse

Konsequenzen aus der Datenpanne der Deutschen Bahn

(PresseBox) (Hamburg, )
Die jüngste Datenpanne bei der Bahn brachte vor allem Eines ans Licht: Die Privatnutzung von E-Mail und Internet ungeregelt zu lassen, kann für Unternehmen unkalkulierbare Haftungs- und Strafbarkeitsrisiken bergen.

Wie der Presse zu entnehmen ist, sollen bei der Deutschen Bahn jahrelang täglich etwa 145.000 E-Mails kontrolliert worden sein. Dabei sollen die E-Mails sämtlicher Mitarbeiter daraufhin gerastert worden sein, ob sie an bestimmte, klar definierte Adressen gesandt wurden. Bei den Empfängern soll es sich um externe Verkehrsexperten, Bahnkritiker und Journalisten gehandelt haben.

Brisant ist dies vor allem vor dem Hintergrund, dass die Privatnutzung von E-Mails bei der Bahn bis Ende 2007 nicht geregelt war. Eine Nichtregelung kann in diesem Zusammenhang zweierlei bedeuten: Die private Nutzung ist entweder »ungeregelt erlaubt«, oder sie ist zwar verboten, dieses Verbot ist aber längere Zeit nicht überwacht worden und dadurch ist eine sogenannte »betriebliche Übung« entstanden, mit der die private Nutzung wiederum als geduldet angesehen wird.

In beiden Fällen bedeutet es, dass ein Unternehmen für die Privatnutzung als Diensteanbieter im Sinne des Telekommunikationsgesetzes (TKG) die Vorschriften zur »Wahrung des Fernmeldegeheimnisses« zu wahren hat. Nach § 88 TKG unterliegt der Inhalt der Telekommunikation, zu der auch eine E-Mail gehört, und ihre näheren Umstände (u.a. wer an dem Vorgang beteiligt war), dem Fernmeldegeheimnis. Ein Verstoß dagegen kann nach § 206 Strafgesetzbuch strafbar sein.

Unabhängig davon, wie der Vorfall bei der Bahn straf-, telekommunikations- und datenschutzrechtlich zu bewerten ist, zeigt die Datenaffäre beispielhaft, dass nur die rechtssichere Nutzungsregelung für die Privatnutzung von E-Mails Unternehmen vor Schaden bewahren kann. Es können nicht nur Konflikte mit dem Gesetz, sondern auch Imageschäden nach außen und Vertrauensschäden innerhalb der Firma entstehen. Umgekehrt stellt gerade die Regelung und Einhaltung des Datenschutzes - nicht nur in Bezug auf die E-Mail und Internetnutzung - für Unternehmen einen wichtigen Wettbewerbsvorteil da.

Weitere Informationen zu dem Thema Datenschutzberatung finden Sie auf www.intersoft-consulting.de


Autorin: Katrin Clüver, Volljuristin und Informatikerin, Consultant für Datenschutz und IT-Compliance, intersoft consulting services GmbH
Für die oben stehenden Stories, das angezeigte Event bzw. das Stellenangebot sowie für das angezeigte Bild- und Tonmaterial ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmeninfo bei Klick auf Bild/Titel oder Firmeninfo rechte Spalte) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber der Texte sowie der angehängten Bild-, Ton- und Informationsmaterialien. Die Nutzung von hier veröffentlichten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Bei Veröffentlichung senden Sie bitte ein Belegexemplar an service@pressebox.de.
Wichtiger Hinweis:

Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die unn | UNITED NEWS NETWORK GmbH gestattet.

unn | UNITED NEWS NETWORK GmbH 2002–2024, Alle Rechte vorbehalten

Für die oben stehenden Stories, das angezeigte Event bzw. das Stellenangebot sowie für das angezeigte Bild- und Tonmaterial ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmeninfo bei Klick auf Bild/Titel oder Firmeninfo rechte Spalte) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber der Texte sowie der angehängten Bild-, Ton- und Informationsmaterialien. Die Nutzung von hier veröffentlichten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Bei Veröffentlichung senden Sie bitte ein Belegexemplar an service@pressebox.de.