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EuGH-Urteil zu „Schrottimmobilien“ – Neue Hoffnung für Geschädigte ? Aufsatz von Rechtsanwalt Armin Wahlenmaier in Wiesbaden

Schuldnerverband ADSb* Arbeitsgemeinschaft Deutscher Schuldnerberater e.V. informiert aktuell

(PresseBox) (Berlin-Darmstadt-München, )
EuGH-Urteil zu „Schrottimmobilien“ – Neue Hoffnung für Geschädigte ?

Seit Jahren streiten geschädigte Kapitalanleger vor Deutschlands Gerichten mit den Banken. Nun hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) sein von Verbrauchern lange ersehntes Urteil gesprochen.

Es geht um Immobilien-Kapitalanlagen die in den achtziger und neunziger Jahren als Haustürgeschäfte vertrieben wurden. Stets wurde der Kauf einer Immobilie zusammen mit einem Bankdarlehen angeboten. Die Anleger mussten sich lediglich für den Erwerb eines Komplettpakets entscheiden. Durch die in Aussicht gestellten Steuerersparnisse und die erwarteten Mieteinnahmen sollte sich der Immobilienerwerb größtenteils selbst finanzieren. Diese Rechnung ging zumeist nicht auf. Die verkauften Immobilien stellten sich als minderwertig heraus. Die erwarteten Mieteinnahmen sind nicht zu erzielen. Dennoch verlangen die finanzierenden Banken die Rückzahlung der aufgenommenen Darlehen in voller Höhe. Sie lehnen jegliche Verantwortung für überhöhte Kaufpreise und falsche Versprechungen der Verkäufer ab. Für die betroffenen Anleger bedeutet dies nicht selten den wirtschaftlichen Ruin.

Da der Bundesgerichtshof in diesen Fällen zumeist zu Gunsten der Banken entschieden hat, haben viele Betroffene ihre letzte Hoffnung in den EuGH gesetzt. Tatsächlich hat der EuGH seine verbraucherfreundliche Rechtsprechung aus der Vergangenheit fortgesetzt. Trotzdem ist die Beantwortung der dem EuGH vorgelegten Rechtsfragen sehr differenziert ausgefallen. In welchen Fällen sich diese Entscheidung nun tatsächlich positiv für die Verbraucher auswirkt hängt nicht zuletzt davon ab, wie die deutschen Gerichte sie umsetzen werden. Aller Voraussicht nach wird erneut ein erbitterter und langdauernder Streit entbrennen. Zweifellos hat der EuGH nun neue Chancen für die Verbraucher geschaffen. Von einer endgültigen Klärung aller offenen Fragen kann aber keine Rede sein.

In den vergangenen Jahren hatten die deutschen Gerichte bereits über eine sehr große Zahl solcher Fälle zu entscheiden. Zumeist unterlagen die Anleger. Sie haben danach nicht nur den Schaden aus dem Immobiliengeschäft, sondern auch die Kosten des Rechtsstreits zu tragen. Auch in Zukunft wird ein solcher Rechtsstreit mit erheblichen Risiken verbunden sein. Dennoch werden nach der Entscheidung des EuGH viele verzweifelte Betroffene diese letzte Chance wahrnehmen wollen. Sie werden daher Rechtsanwälte mit der Wahrnehmung ihrer Interessen und gegebenenfalls mit der Erhebung einer gerichtlichen Klage beauftragen. Für Rechtsanwälte handelt es sich aufgrund der hohen Streitwerte um ein sehr lukratives Betätigungsfeld. Die Verzweiflung der betroffenen Anleger einerseits und das Verdienstinteresse der Rechtsanwälte andererseits haben in der Vergangenheit dazu geführt, dass die Erfolgsaussichten der Anleger häufig sehr optimistisch beurteilt wurden. Dass dies nicht immer gerechtfertigt war, zeigen die hohen Misserfolgsquoten vor Gericht.

Ob die Entscheidung des EuGH den betroffenen Anlegern zu helfen vermag, ist eine Frage des Einzelfalls. Nur eine sorgfältige juristische Prüfung der jeweiligen Umstände ermöglicht eine Beurteilung, ob es sich lohnt einen Rechtsstreit einzugehen.

Die Entscheidung des EuGH berechtigt tatsächlich zu neuer Hoffnung für geschädigte Kapitalanleger. Die konkreten Auswirkungen auf den Einzelfall sind jedoch unterschiedlich und es wird sich erst noch zeigen müssen, wie die Umsetzung vor deutschen Gerichten ausfällt.

Der Bundesverband ADSb*Arbeitsgemeinschaft Deutscher Schuldnerberater warnt vor voreiligen weiteren Schritten. Ganz besonders wichtig ist, so der Vorstand des Bundesverbandes, die jeweiligen Fälle durch kompetente Fachleute wegen Aussicht auf Erfolg vorprüfen zu lassen.- Denn gutes Geld ist schlechtem sehr schnell nachgeworfen.
Fragen werden unter vorstand@shrev.de beantwortet.

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