Norwegen ist reich an Fisch und Bodenschätzen – bei vielen industriellen und Konsumgütern ist das Land im Norden allerdings auf Importe angewiesen. Für Norwegen-Exporteure ändert sich mit der ab dem 1. Januar 2008 geltende Einführung der Einfuhrregeln nach ISPM15 dennoch nichts – sofern sie auf Inka-Paletten versenden. Denn das Material der Inka Paletten gilt als „particle board“ (Spanplatte) und somit als „processed wood“ (vorbehandeltes Holz) im Sinne der ISPM15. Weitere Vorbehandlungsmaßnahmen sind nicht notwendig. Anders Vollholzpaletten: Diese dürfen gemäß ISPM15 erst nach aufwändiger Vorbehandlung – Begasung oder Hitzebehandlung – sowie unter Mitführung der entsprechenden Nachweise die Landesgrenzen eines ISPM15-Landes überschreiten. Inka-Produktmanager Andreas J. Heinrich: „Diese Probleme kennen unsere Kunden nicht. Aus unseren Erfahrungen mit anderen Ländern, die ebenfalls bereits die ISPM15 eingeführt haben, wissen wir: Inkas werden weltweit problemlos akzeptiert. Mit Vorbehandlungs- oder Quarantänevorschriften muss sich der Versender bei Verwendung von Inka-Paletten nicht beschäftigen.“ Um in einer Übergangszeit eventuelle Unklarheiten auszuräumen, bietet das Unternehmen seinen Kunden zusätzlich ein kostenloses Zertifikat zum Download, das die Konformität der Inka mit den Regeln der ISPM15 bestätigt.
Hintergrund: Der ISMP15-Standard
Der ISPM15-Standard (ISPM: „International Standard for Phytosanitary Measures“) ist ein von der International Plant Protection Convention, einer Unterorganisation der Vereinten Nationen, vereinbartes Regelwerk. Die Vorschriften haben das Ziel, die Tier- und Pflanzenwelt des Ziellandes vor der Einschleppung von Schadinsekten zu schützen. Da Holzkisten und Holzpaletten von Sendungen das bevorzugte Transportmittel von Käfern und Larven sind, müssen diese Ladungsträger gemäß ISPM15 vor dem Überschreiten der Landesgrenze mit dem Insektizid Methylbromid begast oder alternativ hitzebehandelt werden. Andernfalls droht eine kostspielige Nachbehandlung des Ladungsträgers vor Ort oder schlimmstenfalls die Zurückweisung der Sendung.