Anlässlich der Ministerpräsidentenkonferenz am 18. und 19. Oktober in Wiesbaden appelliert die Medienpolitische Kommission der hessischen Industrie- und Handelskammern an die Ministerpräsidenten, die Rundfunkfinanzierung auf eine neue und faire Basis zu stellen. "Die Kopplung an die Rundfunkgeräte ist in hohem Maße ungerecht und führt in Einzelfällen zu grotesken Belastungen", erklärt Ulrike Gehring, Vorsitzende der Medienpolitischen Kommission Hessen. "Unser Hessisches Modell zur Rundfunkfinanzierung beruht hingegen auf der Idee einer Pauschale und ist dabei so ausgestaltet, dass es verfassungsrechtlichen Vorgaben genügt und die Unabhängigkeit des Rundfunks garantiert."
"Unser Modell besticht durch seine Plausibilität und den fehlenden Bürokratismus. Durch die Einbeziehung aller Wahlberechtigten erübrigen sich die Ermittlungen der GEZ und die seit Jahresanfang geltenden Rundfunkgebühren für Computer hätten ein Ende", erläutert Bonnet.
Zum Hintergrund:
Die Medienpolitische Kommission hat als Fachgremium der Arbeitsgemeinschaft der hessischen Industrie- und Handelskammern ein Rundfunkgebührenmodell erarbeitet, welches eine gemeinschaftliche Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks vorsieht. Alle in Deutschland lebenden Wahlberechtigten (Deutsche und Ausländerbeiratswahlberechtigte) werden demnach zur Finanzierung herangezogen, unabhängig davon, ob und über welche Empfangstechnik sie das Bildungs-, Informations- und Unterhaltungsangebot abrufen. Im Sinne einer technologiefreundlichen Wirtschaftspolitik wird die Gebühr für die eigentliche Leistung erhoben, nämlich die Erfüllung eines Programmauftrages für das demokratische Gemeinwesen.
Die Rundfunkgebühren würden mit dem Vorschlag unter die bisherigen Monatsbeiträge sinken. Das Hessische Modell kalkuliert mit 15,36 Euro bzw. 7,68 Euro um die Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks auf dem heutigen Niveau des Gebührenaufkommens zu sichern. Dabei ist das Modell sozialverträglich. Einkommensschwache bekommen die Gebühren erstattet, für in Lebensgemeinschaft lebende Personen gilt der halbe Gebührensatz. Das Modell wurde am 27. September 2007 allen Ministerpräsidenten zur Kenntnis gegeben und am 4. Oktober 2007 öffentlich bekannt gemacht.