Zudem besteht die Gefahr von Klagen durch Verbände aus dem EU-Ausland, wo mitunter Rechtssysteme gelten, die nicht dem deutschen Standard entsprechen. Verbände in solchen Ländern könnten Geschäftemacher geradezu zum Rechtsmissbrauch einladen.“
So kommentierte IHK-Hauptgeschäftsführer Dr. Heino Klingen die durch den Bundestag am Donnerstag (14.06.18) beschlossene Musterfeststellungsklage.