Kontakt
QR-Code für die aktuelle URL

Story Box-ID: 114745

AVIV Germany GmbH Nordostpark 3-5 90411 Nürnberg, Deutschland http://www.immowelt.de
Ansprechpartner:in Frau Barbara Schmid +49 911 52025462
Logo der Firma AVIV Germany GmbH
AVIV Germany GmbH

Solarstrom: Vergütungen unter Druck

Experten mahnen eine Verringerung der Einspeisevergütung für Solarstrom an. Für Häuslebauer, die auf Sonnenenergie setzen wollen, ist das aber kein Grund zur Panik: Vorerst ist nicht mit gesetzlichen Änderungen der Tarife zu rechnen.

(PresseBox) (Nürnberg, )
Solardächer können helfen, den Traum vom eigenen Haus zu realisieren. Der Gesetzgeber hat im Erneuerbare Energien Gesetz (EEG) festgelegt, zu welchen Preisen die Stromversorger die Energie abnehmen müssen. Diese Einspeisevergütungen sind so festgelegt, dass nicht nur die Anschaffung der Module über den Förderzeitraum von 20 Jahren finanziert werden kann, sondern am Ende auch noch eine ordentliche Rendite auf das eingesetzte Kapital wahrscheinlich ist, berichtet das Immobilienportal Immowelt.de.

Wer in diesem Jahr eine Solar-Dachanlage installiert, erhält einen Satz von 49,21 Cent für jede eingespeiste Kilowattstunde. Das Immobilienportal Immowelt.de weist darauf hin, dass dieser Satz mitunter sogar für mehr als 20 Jahre gezahlt wird, denn der Gesetzgeber hat bestimmt, dass die Vergütung für 20 Kalenderjahre zuzüglich des Inbetriebnahmejahres gewährt wird. Beginnt eine Anlage also schon im Januar mit der Einspeisung, gilt die Förderung für fast 21 Jahre.

Die Einspeisevergütung ist im EEG degressiv gestaffelt. Jedes Jahr sinkt die Vergütung für neu installierte Anlagen um fünf Prozent. Wer also im vergangenen Jahr eine Dachanlage mit bis zu 30 Kilowatt Leistung in Betrieb genommen hat, erhält sogar 51,80 Cent pro Kilowattstunde für die gesamte Förderzeit.

Heute plädieren Kritiker aufgrund der dynamischen Entwicklung in der Solarindustrie aber für eine verringerte Einspeisevergütung. Dies beträfe aber nur neu installierte Anlagen. Denn der Gesetzgeber wollte mit dem EEG ja Investitionssicherheit für die Eigentümer der Anlagen schaffen. Aus heutiger Sicht ist daher frühestens zum 1. Januar 2009 mit einer Änderung der Einspeisevergütung für neu installierte Anlagen zu rechnen - wenn der Gesetzgeber überhaupt Änderungen beschließt.

Eigenheimbesitzer, die bereits eine Solaranlage installiert haben oder in diesem Jahr installieren werden, müssen also nichts befürchten, berichtet das Immobilienportal Immowelt.de. Die Einspeisevergütungen, die zum Zeitpunkt der Inbetriebnahme gegolten haben, werden für den gesamten Zeitraum von 20 Jahren weiter gezahlt werden.
Für die oben stehenden Storys, das angezeigte Event bzw. das Stellenangebot sowie für das angezeigte Bild- und Tonmaterial ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmeninfo bei Klick auf Bild/Titel oder Firmeninfo rechte Spalte) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber der Texte sowie der angehängten Bild-, Ton- und Informationsmaterialien. Die Nutzung von hier veröffentlichten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Bei Veröffentlichung senden Sie bitte ein Belegexemplar an service@pressebox.de.
Wichtiger Hinweis:

Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die unn | UNITED NEWS NETWORK GmbH gestattet.

unn | UNITED NEWS NETWORK GmbH 2002–2026, Alle Rechte vorbehalten

Für die oben stehenden Storys, das angezeigte Event bzw. das Stellenangebot sowie für das angezeigte Bild- und Tonmaterial ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmeninfo bei Klick auf Bild/Titel oder Firmeninfo rechte Spalte) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber der Texte sowie der angehängten Bild-, Ton- und Informationsmaterialien. Die Nutzung von hier veröffentlichten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Bei Veröffentlichung senden Sie bitte ein Belegexemplar an service@pressebox.de.