Kontakt
QR-Code für die aktuelle URL

Story Box-ID: 155129

AVIV Germany GmbH Nordostpark 3-5 90411 Nürnberg, Deutschland http://www.immowelt.de
Ansprechpartner:in Frau Christina Brunel-Geuder +49 911 520250
Logo der Firma AVIV Germany GmbH
AVIV Germany GmbH

Eigentümergemeinschaft kann Sanierung wegen Schimmel in einer Wohnung ablehnen

(PresseBox) (Nürnberg, )
Kommt es in einer Eigentumswohnung wegen des Einbaus dichter Isolierglasfenster zu einem Schimmelproblem, so kann der betroffene Eigentümer keine zwangsweise Fassadensanierung von der Eigentümergemeinschaft erzwingen.

Durch den Einbau moderner Isolierglasfenster wollte ein Wohnungseigentümer den Wert seiner Wohnung steigern. Doch schon kurze Zeit nach der Renovierung kam es zu einem ernsthaften Schimmelproblem in der Wohnung, berichtet das Immobilienportal Immowelt.de: Die in der warmen Innenluft enthaltene Feuchtigkeit kondensierte an einer kühlen Außenwand. Der einst durch die alten Einfachfenster gewährleistete Luftaustausch konnte wegen der modernen Isolierglasfenster nicht mehr stattfinden. Ein idealer Nährboden für Schimmel.

Um das Problem zu beseitigen, forderte der Wohnungseigentümer nach Angaben des Immobilienportals Immowelt.de von der Eigentümergemeinschaft, dass sie einer Fassadendämmung zustimmen solle. Doch die weigerte sich: zu teuer. Das wollte der schimmelgeplagte Eigentümer nicht hinnehmen und zog vor Gericht.

Das Oberlandesgericht Düsseldorf entschied: Der Wohnungsbesitzer kann wegen des selbst verursachten Schimmelschadens keine aufwendigen Sanierungen von der Eigentümergemeinschaft einfordern (Az.: I-3 Wx 54/07). Laut Gutachten schieden Baumängel am Gemeinschaftseigentum aus. Vielmehr weise die betroffene Außenwand des 1972 errichteten Hauses keinerlei Schäden auf. Auch sei der Dämmwert der Wand besser, als dies die damaligen Normen vorsahen. Ein Anspruch darauf, dass ein einzelner Eigentümer eine Fassadensanierung erzwingen kann, um heute gültige Dämmnormen zu erreichen, bestehe nicht, zumal die anderen Wohnungen nicht betroffen seien.

Auch der Voreigentümer der Schimmelwohnung berichtete glaubhaft, dass er 20 Jahre lang keinerlei Probleme mit Schimmel in der Wohnung gehabt habe. Wenn ein Wohnungsbesitzer also durch den Einbau moderner Isolierglasfenster ein Schimmelproblem heraufbeschwört, muss er nach Ansicht des Gerichts besser lüften und mehr heizen. Oder aber den Raum anders nutzen, wenn sich nur so der Schimmelbefall vermeiden lässt, mahnt Immowelt.de.

AVIV Germany GmbH

Immowelt.de ist eines der meistbesuchten Immobilienportale im Internet mit monatlich zuletzt 253 Millionen Page Impressions, 53 Millionen Exposé-Aufrufen und über 920.000 Immobilien-Angeboten im Monat. Betreiber ist die Nürnberger Immowelt AG - seit 1991 Anbieter von Software- und Internetlösungen für die Immobilienwirtschaft.


Mit dem Immowelt-Medien-Netzwerk betreibt die Immowelt AG für führende Zeitungen wie WAZ, Münchner Merkur, Tagesspiegel oder Südkurier die regionalen Online-Rubrikenmärkte für Immobilien und ist damit deutschlandweit zusätzlich auf über 50 Zeitungsportalen der exklusive Partner.

Für die oben stehenden Stories, das angezeigte Event bzw. das Stellenangebot sowie für das angezeigte Bild- und Tonmaterial ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmeninfo bei Klick auf Bild/Titel oder Firmeninfo rechte Spalte) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber der Texte sowie der angehängten Bild-, Ton- und Informationsmaterialien. Die Nutzung von hier veröffentlichten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Bei Veröffentlichung senden Sie bitte ein Belegexemplar an service@pressebox.de.
Wichtiger Hinweis:

Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die unn | UNITED NEWS NETWORK GmbH gestattet.

unn | UNITED NEWS NETWORK GmbH 2002–2024, Alle Rechte vorbehalten

Für die oben stehenden Stories, das angezeigte Event bzw. das Stellenangebot sowie für das angezeigte Bild- und Tonmaterial ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmeninfo bei Klick auf Bild/Titel oder Firmeninfo rechte Spalte) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber der Texte sowie der angehängten Bild-, Ton- und Informationsmaterialien. Die Nutzung von hier veröffentlichten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Bei Veröffentlichung senden Sie bitte ein Belegexemplar an service@pressebox.de.