Im verhandelten Fall kündigte ein Architekt dem Mieter seines Hauses wegen Eigenbedarfs. Er wollte die Räume nur teilweise als Wohnung, den größeren Teil allerdings für sein Architekturbüro nutzen. Der Mieter klagte dagegen. Er meinte, wegen der gewerblichen Nutzung sei eine Eigenbedarfskündigung nicht möglich.
Letztinstanzlich gaben die Richter dem Vermieter Recht. Sein Eigentum sei durch das Grundgesetz geschützt. Will er die Wohnung selbst nutzen, so habe er deshalb ein Recht darauf, wegen Eigenbedarfs zu kündigen. Dazu reicht es aus, dass der Vermieter vernünftige Gründe hat. Dies gilt für eigene Wohnzwecke genauso wie für die ebenfalls durch das Grundgesetz geschützte Berufsfreiheit, berichtet Immowelt.de.
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