Der Beschluss der Bürgerschaft sieht die Anhebung der bisherigen Pauschalsteuer von 1 € je angefangenen 10 m² Fläche auf 1,50 € mit der Begründung vor, die Pauschalsteuer sei im Vergleich zur optionalen. Kartensteuer (20 % des Eintrittspreises) zu gering. Immer mehr Veranstalter seien daher in der Vergangenheit auf die "günstigere" Pauschalsteuer ausgewichen.
Die Erhöhung der Pauschalsteuer im Vergleich zur sogenannten Kartensteuer erscheint nur auf den ersten Blick berechtigt. In Betracht ziehen muss man aber, dass die Kartensteuer mit 20 % des Kartenpreises schon heute als viel zu hoch anzusehen ist. Dazu kommt die Umsatzsteuer in Höhe von 19 %. "Daher hätte nicht darüber nachgedacht werden sollen, die Höhe der Pauschalsteuer an die Kartensteuer anzugleichen, sondern darüber, die Kartensteuer deutlich abzusenken, oder besser noch die Vergnügungssteuer gänzlich abzuschaffen", so Paarmann weiter.
Die IHK weist darauf hin, dass eine Reihe von vergleichbaren Städten, wie z. B. Lübeck und Kiel, überhaupt keine Steuer auf Tanzveranstaltungen mehr erheben.