Kontakt
QR-Code für die aktuelle URL

Story Box-ID: 318732

IHK Industrie- und Handelskammer Rostock Ernst-Barlach-Straße 1-3 18055 Rostock, Deutschland http://www.rostock.ihk.de
Ansprechpartner:in Herr Sven Olsen +49 381 338700
Logo der Firma IHK Industrie- und Handelskammer Rostock
IHK Industrie- und Handelskammer Rostock

IHK kritisiert Erhöhung der Vergnügungssteuer

(PresseBox) (Rostock, )
Die Industrie- und Handelskammer (IHK) zu Rostock bedauert den am gestrigen Tage mehrheitlich durch die Bürgerschaft der Hansestadt Rostock gefassten Beschluss, die Vergnügungssteuer auf Tanzveranstaltungen weiter zu erhöhen. "Die Kartensteuer auf Tanzveranstaltungen ist bereits heute mit 20% unzumutbar hoch und ihre Erhebung erfordert einen unverhältnismäßig hohen Aufwand. Nicht ihre Erhöhung, sondern ihre Abschaffung hätte daher beschlossen werden sollen", erklärt IHK-Hauptgeschäftsführer Rolf Paarmann.

Der Beschluss der Bürgerschaft sieht die Anhebung der bisherigen Pauschalsteuer von 1 € je angefangenen 10 m² Fläche auf 1,50 € mit der Begründung vor, die Pauschalsteuer sei im Vergleich zur optionalen. Kartensteuer (20 % des Eintrittspreises) zu gering. Immer mehr Veranstalter seien daher in der Vergangenheit auf die "günstigere" Pauschalsteuer ausgewichen.

Die Erhöhung der Pauschalsteuer im Vergleich zur sogenannten Kartensteuer erscheint nur auf den ersten Blick berechtigt. In Betracht ziehen muss man aber, dass die Kartensteuer mit 20 % des Kartenpreises schon heute als viel zu hoch anzusehen ist. Dazu kommt die Umsatzsteuer in Höhe von 19 %. "Daher hätte nicht darüber nachgedacht werden sollen, die Höhe der Pauschalsteuer an die Kartensteuer anzugleichen, sondern darüber, die Kartensteuer deutlich abzusenken, oder besser noch die Vergnügungssteuer gänzlich abzuschaffen", so Paarmann weiter.

Die IHK weist darauf hin, dass eine Reihe von vergleichbaren Städten, wie z. B. Lübeck und Kiel, überhaupt keine Steuer auf Tanzveranstaltungen mehr erheben.
Für die oben stehenden Stories, das angezeigte Event bzw. das Stellenangebot sowie für das angezeigte Bild- und Tonmaterial ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmeninfo bei Klick auf Bild/Titel oder Firmeninfo rechte Spalte) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber der Texte sowie der angehängten Bild-, Ton- und Informationsmaterialien. Die Nutzung von hier veröffentlichten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Bei Veröffentlichung senden Sie bitte ein Belegexemplar an service@pressebox.de.
Wichtiger Hinweis:

Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die unn | UNITED NEWS NETWORK GmbH gestattet.

unn | UNITED NEWS NETWORK GmbH 2002–2024, Alle Rechte vorbehalten

Für die oben stehenden Stories, das angezeigte Event bzw. das Stellenangebot sowie für das angezeigte Bild- und Tonmaterial ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmeninfo bei Klick auf Bild/Titel oder Firmeninfo rechte Spalte) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber der Texte sowie der angehängten Bild-, Ton- und Informationsmaterialien. Die Nutzung von hier veröffentlichten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Bei Veröffentlichung senden Sie bitte ein Belegexemplar an service@pressebox.de.