"Handel und Tourismuswirtschaft haben für die beginnende Saison und das laufende Jahr mit der jetzigen Bäderregelung geplant und sind nun von der Gerichtsentscheidung kalt erwischt worden.", so Peter Volkmann, IHK-Geschäftsführer für Handel und Tourismus. Doch auch nach der Greifswalder Entscheidung ist eine "neue" Bäderregelung rechtlich weiterhin möglich, die aber voraussichtlich hinsichtlich der Zahl der freigegebenen Sonntage wie auch der Orte hinter dem heute noch Möglichen zurückstehen muss. "Für die betroffenen Händler und Touristiker ist ein Rückschritt nur schwer verständlich. Schuldzuweisungen, wer letztendlich zum Kippen des jetzigen Sonntags-Shoppens Anlass gegeben hat, helfen aber nicht weiter. Vielmehr ist es ist alles in allem wichtiger, dass zeitlich keine Lücke entsteht und wir Gefahr laufen, vorübergehend ohne eine Bäderregelung dazustehen", so Volkmann weiter.
Die IHK zu Rostock erwartet daher, dass die Landesregierung den rechtlich möglichen Rahmen ausschöpft und keine Zeit verliert, umgehend eine neue, verlässliche Regelung auf den Weg zu bringen: u.a. müssen Wirtschafts- und Innenministerium für eine neue Bäderregelung Einvernehmen herstellen. Zu bedenken ist dabei, dass Mecklenburg-Vorpommern im Tourismus im Wettbewerb mit anderen Bundesländern steht, die eine Ladenöffnung auch an Sonn- und Feiertagen haben. Im Sinne ihrer betroffenen Mitgliedsbetriebe führt die IHK einen engen Dialog mit Landesregierung und Politik. Zugleich steht die IHK für eine sachgerechte Neufassung der Bäderregelung den Kirchen jederzeit als Gesprächspartner zur Verfügung.