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Gründungsdynamik in der Region legt zu

IHK will Mikroklima für Gründer in der Region verbessern

(PresseBox) (Bonn, )
Die Gründungsdynamik hat im Bezirk der Industrie- und Handelskammer (IHK) Bonn/Rhein-Sieg im vergangenen Jahr leicht zugenommen. 8.748 Gewerbeanmeldungen standen 8.089 Gewerbeabmeldungen gegenüber. „Damit hat das Saldo gegenüber dem Jahr 2014 wieder zugelegt und nach wie vor verzeichnen wir mehr An- als Abmeldungen in unserer Region“, sagt Karl Reiners, Bereichsleiter Existenzgründung/-sicherung der IHK Bonn/Rhein-Sieg unter Bezug auf Zahlen des Statistischen Landesamtes NRW: „Erfreulich ist auch die Zunahme bei den Anmeldungen um 2,2 Prozent.“

Reiners: „Wir müssen durch eine stärkere Zusammenarbeit zwischen Wirtschaft und Wissenschaft in der Region zusätzliche Potenziale ausschöpfen.“ Hier habe die IHK mit den ihren Veranstaltungsformaten Ideenbörse und Ideenmarkt gute Erfahrungen gemacht. Reiners: „Wir müssen auch mehr für Startups in unserer Region tun. Hier wird es in Kooperation mit podium49 und CENTIM am 20. Juni am Campus Rheinbach eine Präsentation der besten Startups und innovativer Geschäftsmodelle geben – mit freundlicher Unterstützung der Kreissparkasse Köln und zahlreicher Partner aus Wirtschaft und Wissenschaft. Wir müssen das Mikroklima für Gründer in Bonn/Rhein-Sieg verbessern.“

In der Bundesstadt Bonn gingen die Gewerbeanmeldungen um 1,9 Prozent auf 2.788 zurück; im Rhein-Sieg-Kreis stiegen sie dagegen um 4,3 Prozent auf 5.960. Die Gewerbeabmeldungen gingen im gesamten IHK-Bezirk leicht nach oben.  In Bonn nahmen die Abmeldungen um 1,0 Prozent auf 2.600 zu, im Rhein-Sieg-Kreis um 1,5 Prozent auf 5.489.

Reiners: „Langfristig sind die Gewerbeanmeldungen rückläufig; in den vergangen vier Jahren haben sie sich jedoch stabilisiert. Generell wirken sich der robuste Arbeitsmarkt in der Region und auch die veränderten gesetzlichen Rahmenbedingungen auf die Gründungsdynamik aus.“ Der Druck, sich selbständig zu machen, sei nicht so groß wie in anderen Regionen. Ferner haben Existenzgründer aus der Arbeitslosigkeit keinen automatischen Anspruch mehr auf finanzielle Zuschüsse. Diese Leistung der Arbeitsverwaltung ist zu einer Kann-Leistung geworden. Außerdem wurde der Vermittlungsvorbehalt eingeführt. Existenzgründer bekommen keinen Zuschuss, wenn es in der entsprechenden Branche offene Stellen zu vermitteln gibt. „Das alles schlägt sich natürlich auch bei der Gründungsdynamik wieder. Wir dürfen aber dennoch nicht unsere Bemühungen einstellen, schon in den Schulen für eine Selbstständigkeit zu werben“, so der IHK-Gründungsexperte.

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