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EEG-Reform: Kosten senken, Wettbewerbsfähigkeit erhalten

IHK sieht erheblichen Diskussionsbedarf bei Neugestaltung des EEG

(PresseBox) (Bonn, )
Mit der geplanten Reform des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) durch die neue Bundesregierung verschärft sich die Diskussion darüber, wie energieintensive Unternehmen weiter entlastet werden können. Ebenso ist noch unklar, welche zusätzlichen Lasten nach den Vorstellungen von Minister Gabriel auf die Firmen zukommen. "Wir sehen die Wettbewerbsfähigkeit insbesondere energieintensiver Betriebe in der Region Bonn/Rhein-Sieg wegen der hohen staatlichen Abgaben auf den Strompreis in Gefahr. Dabei muss angesichts des laufenden Beihilfeverfahrens, in dem die besondere Ausgleichsregelung des EEG auf dem Prüfstand steht, eine enge Abstimmung mit Brüssel erfolgen. Unabhängig davon muss diese Regelung mittelstandsfreundlicher ausgestaltet werden. So sollte bei der Bruttowertschöpfung statt der starren Grenze ein gestaffelter oder gleitender Übergang geschaffen werden", weist Dr. Rainer Neuerbourg, Bereichsleiter Industrie, Innovation, Umwelt der IHK Bonn/Rhein-Sieg, auf die Bedeutung der Entlastung stromintensiver Unternehmen hin. Und weiter: "Betrachtet man den sinkenden Einkaufspreis an der Strombörse in Relation zu den steigenden, staatlich bedingten Abgaben auf den Stromeinkaufspreis, geht diese "Schere" immer weiter auseinander. Dies betrifft insbesondere die mittelständischen energieintensiven Unternehmen, die nicht von der besonderen Ausgleichsregelung profitieren können."

José Berges, Senior Vice President and General Manager am Standort Niederkassel der Evonik Industries AG, ergänzt: "An unserem Standort würde der Wegfall der besonderen Ausgleichsregelung eine jährliche Zusatzbelastung im niedrigen zweistelligen Millionenbereich bedeuten. Es kann nicht von Beihilfe die Rede sein, wenn deutsche Unternehmen von zusätzlichen Abgaben befreit werden, die andere Unternehmen außerhalb Deutschlands nicht haben. Wir würden diese Zusatzbelastung als deutliche Diskriminierung gegenüber unseren Wettbewerbern im Ausland empfinden. Dabei hat Evonik für die Erfüllung der höchsten Energieeffizienzstandards allein in den vergangenen Jahren einen zweistelligen Millionenbetrag investiert."

Aber nicht nur die Industrie, sondern auch der Nahverkehr im IHK-Bezirk wäre von dieser Veränderung betroffen. Auf rund 2,2 Millionen Euro beziffert SWB-Geschäftsführer Heinz Jürgen Reining die Mehrbelastung pro Jahr, falls die ermäßigte EEG-Umlage für Fahrstrom von Stadt- und Straßenbahnen nicht mehr gewährt würde. "Die Regelung sollte nicht in Frage gestellt werden. Denn getroffen würden ausgerechnet Menschen, die auf Busse und Bahnen angewiesen sind und sich für den umweltfreundlichen und klimaschonenden Nahverkehr entschieden haben. Für die Mobilität in unserer Region wäre das sehr schädlich."

Auch die Idee des Energieministers, zukünftig die Eigenstromerzeugung an der EEG-Umlage zu beteiligen und sich dabei auch über den Vertrauensschutz für bestehende Anlagen hinwegzusetzen, stößt auf heftigen Widerspruch. So sieht beispielsweise Arndt Schäfer, Geschäftsführer des Windecker Unternehmens ASCEM, seine Idee, ein autarkes lokales Energienetzwerk mittels effizienter Kraft-Wärme-Kopplung zu schaffen und mittelständischen Unternehmen eine kostengünstige Strom- und Wärmeversorgung auf dem Firmengelände anzubieten, konkret in Gefahr: "Es ist kontraproduktiv, wenn nicht subventionierte, kleine Energieumwandler, die zur dezentralen Energieversorgung und zur Versorgungssicherheit beitragen, zukünftig auch noch EEG-Umlage für den selbst verbrauchten Strom zahlen sollen. Dies konterkariert das Ziel, den Ausbau der erneuerbaren Energien ohne zusätzlich staatliche Zuwendungen zu fördern."

Aus Sicht der IHK Bonn/Rhein-Sieg werden Komplexität und Bedeutung des Themas für die Wirtschaft schon an diesen wenigen Beispielen deutlich. Die IHK appelliert deshalb an Minister Gabriel, die Bedenken der Wirtschaft ernst zu nehmen: "Ziel der EEG-Reform muss es sein, die staatlichen Abgaben auf den Strompreis schnellstens zu senken, um Arbeitsplätze in unserer Region nicht zu gefährden. Keinesfalls darf der Staat neue Forderungen erheben. Wir sehen die große Gefahr, dass mit der geplanten EEG-Abgabe auf Anlagen zur Eigenstrom-erzeugung der Neubau von hocheffizienten Kraft-Wärme-Kopplungs-Anlagen und Photovoltaik abgewürgt wird und sich die Versorgungssicherheit für die Unternehmen langfristig verschlechtert. Keinesfalls darf der Bestandsschutz für Altanlagen infrage gestellt werden, wie vom Energieminister vorgeschlagen", so Dr. Rainer Neuerbourg.

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