Kritik am angestrebten Kompromiss bei der Rundfunkgebührenpflicht für internetfähige PCs übt die Industrie- und Handelskammer (IHK) Bonn/Rhein-Sieg. "Bei vielen Mitgliedsunternehmen ist die Verärgerung groß, dass sie ab dem 1. Januar 2007 GEZ-Gebühren für ihre internetfähigen PCs und Mobiltelefone entrichten sollen", sagt Michael Swoboda, Hauptgeschäftsführer der IHK Bonn/Rhein-Sieg: "Dabei handelt es sich doch um unverzichtbare Arbeitsgeräte, die im Regelfall nicht als Empfangsgeräte genutzt werden. Das Vorhalten eines internetfähigen Rechners ist schon allein deshalb unumgänglich, weil die Unternehmen gesetzlich verpflichtet sind, ihre Umsatzsteuervoranmeldungen und die Meldungen der Sozialversicherungsdaten elektronisch abzugeben. Die PC-Gebühr betrifft somit alle Unternehmen, wenn sie nicht bereits für herkömmliche Rundfunkempfangsgeräte zahlen. Ein Großteil unserer Unternehmen verfügt über mehrere Betriebsstätten mit PCs und wird so mehrfach gebührenpflichtig. Die Begrenzung der Gebührenpflicht auf die Grundgebühr von 5,52 Euro statt der vormals geplanten 17,03 Euro ist ein fauler Kompromiss, den wir ablehnen, da er der Grundproblematik nicht Rechnung trägt." Ferner sei zu befürchten, dass mit der ermäßigten Grundgebühr der Einstieg in die spätere volle Gebührenerhebung vorbereitet werden soll. Die IHK Bonn/Rhein-Sieg appelliert deshalb an die vom 18. bis 20. Oktober tagende Ministerpräsidentenkonferenz über alternative Erhebungsmodelle nachzudenken und nach Alternativen zum bestehenden Gebührenfinanzierungssystem zu suchen. Swoboda: "Das Moratorium für Internet-Empfangsgeräte sollte laut dem Vierten Rundfunkänderungsstaatsvertrag vom 12. Oktober 1999 ursprünglich genutzt werden, um neue Finanzierungskonzepte für den Rundfunk zu erarbeiten." Bislang lägen solche Konzepte von Seiten der Rundfunkgesetzgeber jedoch nicht vor. "Wir schlagen deshalb vor, das PC-Moratorium zu verlängern und die öffentlich-rechtlichen Sender aufzufordern, die Erhebung der PC-Gebühr bis zu einer endgültigen Entscheidung auszusetzen sowie der Rundfunkkommission einen konkreten Zeitrahmen für die Vorlage von Alternativmodellen vorzugeben", so Swoboda. Das System der Rundfunkgebühren sei reformbedürftig, wobei die Anknüpfung der Gebührenpflicht am Bereithalten von Geräten überholt sei. Eine nutzerabhängige Gebühr sei gerechter.
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